Internationale Journalisten und Menschenrechtsaktivisten haben beim Bundesverfassungsgericht Klage gegen das neue Bundesnachrichtendienstgesetz eingereicht. Ein Bündnis von Journalistenverbänden und zivilgesellschaftlichen Organisationen unterstützt sie. Liberties Mitglied Gesellschaft für Freiheitsrechte ist Teil der Koalition und koordiniert die Verfassungsbeschwerde.
Unterschiedliche Schutzgrade
Das Gesetz, seit Januar 2017 in Kraft, erlaubt dem BND, ausländische Journalisten und ausländische Staatsbürger bei allen Arten der Telekommunikation auszuspionieren. Diese Form der Massenüberwachung zerstört das Vertrauen zwischen Journalisten und ihren Quellen und bedroht damit ihre Arbeit existentiell. Die Journalisten wehren sich dagegen, indem sie die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes in Frage stellen.
Unter den Klägern befinden sich die diesjährige Trägerin des Alternativen Nobelpreises, Khadija Ismayilova aus Aserbaidschan und der investigative Journalist Raul Omos aus Mexiko, der bei den Enthüllungen der Paradise Papers mitgewirkt hat.
Da die beiden keine EU-Bürger sind, kann ihre Kommunikation unter dem neuen BND-Gesetz uneingeschränkt abgehört werden, sofern die Überwachung die 'Handlungsfähigkeit Deutschlands schützt'. Deutsche Staatsbürger sind von dem Gesetz ausgenommen, der Bundesnachrichtendienst darf ihre Kommunikation nicht abhören. Auch bei Bürgern anderer EU-Länder gelten gewisse Einschränkungen. Damit sieht das Gesetz je nach Staatsangehörigkeit unberschiedliche Schutzgrade vor.
Lies diesen Artikel aus der Liberties Serie #MeAndMyRights um mehr darüber zu erfahren, wie Massenüberwachung die Redefreiheit und die Demokratie abtötet.
Weil das Gesetz dem BND ausdrücklich erlaubt, die gewonnenen Informationen mit anderen Nachrichtendiensten auszutauschen, wird der Umfang der Massenüberwachung noch weiter ausgedehnt.
#NoTrustNoNews
Dr. Ulf Buermeyer, Vorsitzender der Gesellschaft für Freiheitsrechte, hält die Praxis des Informationsaustauschs zwischen den Nachrichtendiensten für besonders gefährlich.
„Damit führt die BND-Novelle dazu, dass selbst der BND nicht mehr kontrollieren kann, wohin die Daten aus der Internet-Massenüberwachung letztlich fließen. So können Journalist*innen persönlich in Gefahr geraten, wenn ihre Kommunikation in die falschen Hände gerät“, erläuterte Ulf Buermeyer.
„Eine solche Beeinträchtigung der Pressefreiheit kann nicht im Interesse eines demokratischen Staates sein. Wir hoffen daher, dass Karlsruhe mit einem wegweisenden Urteil der nahezu schrankenlosen Überwachung durch den BND eine Absage erteilen wird.“
Unter dem Motto #NoTrustNoNews hat die Allianz eine Kampagne zur Unterstützung ihrer Verfassungsbeschwerde gestartet, die sie am 30.01.2018 bei einer Pressekonferenz in Berlin vorstellte.
Das Bündnis hat die Klage Mitte Dezember 2017 eingereicht. Wann ein endgültiges Urteil gefällt wird, ist schwer vorherzusagen, aber es könnte mehrere Jahre dauern.