Unternehmen müssen ihren Mitarbeitern im Voraus mitteilen, ob ihre E-Mail-Konten überwacht werden. In einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Fall eines Mannes, der vor 10 Jahren für die Verwendung eines Arbeitskontos zur Kommunikation mit seiner Familie entlassen wurde, stellten die Richter fest, dass die rumänischen Gerichte die Privatkorrespondenz des Mannes nicht schützen konnten, weil sein Arbeitgeber ihn nicht über die Überwachung informiert hatte. Lesen Sie die Pressemitteilung.