Die Helsinki Foundation for Human Rights (HFHR) und das Forum for Human Rights haben dem Straßburger Gericht einen amicus curiae Brief in einer Klage gegen Rumänien vorgelegt, in der es um die Diskriminierung eines Schülers mit besonderen Bildungsbedürfnissen geht. In ihrer Stellungnahme betonen die beiden Organisationen, dass Lernende mit Behinderungen nicht nur in Rumänien, sondern in ganz Europa, Schwierigkeiten haben ihr Recht auf Bildung durchzusetzen.
Antragsteller wurde von Mitschülern, Lehrern und dem Schulleiter gemobbt.
Der Fall M.C. v. Romania betrifft einen Schüler, bei dem besondere Bildungsbedürfnisse diagnostiziert wurden, u. A. eine 'Störung mit oppositionellem Trotzverhalten'. Der Junge behauptet, dass er in der Schule wegen seiner Behinderung schikaniert wurde, er sei von anderen Schülern, aber auch von Lehrern und dem Direktor der Schule gemobbt worden.
Ursprünglich konnte dank der Zusammenarbeit zwischen der Schule und einer Nichtregierungsorganisation, ein effektives Modell zur Unterstützung des Jungen entwickelt werden. Aber die Situation änderte sich, nachdem die Schule die Zusammenarbeit mit der NGO eingestellt hatte. Danach wurde der individuelle Förderplan beendet und das negative Verhalten von Schülern und Lehrern eskalierte. Der Antragsteller beschwerte sich auch darüber, dass die Schule es versäumt habe, ein Umfeld zu schaffen, das seine spezifischen Bildungsbedürfnisse unterstützt. Dies zwang ihn, in eine private Einrichtung zu wechseln, wo er mit einer angemessenen und persönlichen Unterstützung seine Ausbildung fortsetzten konnte.
Die Eltern des Antragstellers hatten eine Reihe von Verwaltungs- und Zivilverfahren eingeleitet, aber ihre Anträöge und Beschwerden wurden stets zurückgewiesen. Der Schulleiter wurde jedoch wegen Misshandlung des Schülers in einem Strafverfahren angeklagt und verurteilt.
Die EU-Staaten sollten für Menschen mit Behinderungen eine integrative Bildung anbieten.
Die beim Gerichtshof eingereichte Klage zählt eine Reihe von Beschwerden auf, konzentriert sich aber kurz auf die Frage des Rechts auf Bildung, das durch Artikel 2 des Protokolls zur Europäischen Menschenrechtskonvention geschützt ist.
Der Amicus Curiae Brief betont, dass die Umsetzung des Rechts auf Bildung in der genannten Rechtssache im Lichte des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen betrachtet werden sollte, welches die Staaten verpflichtet, ein integratives Bildungssystem zu gewährleisten, das die Integration von Menschen mit Behinderungen auf allen Bildungsebenen ermöglicht. Das Übereinkommen verbietet die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen beim Zugang zur Bildung und weist auf die Notwendigkeit hin, im Zusammenhang mit der Ausbildung von Menschen mit Behinderungen angemessene Vorkehrungen zu treffen.
In dem Brief wird auf das Bildungssystem für Studierende mit Behinderungen in Polen, der Tschechischen Republik und der Slowakei eingegangen. In diesen Ländern gibt es noch viele Barrieren und Schwierigkeiten beim Zugang zur Bildung für Menschen mit Behinderungen. Die beiden Organisationen haben ihre Ausführungen mit wissenschaftliche Erkenntnissen untermauert, die darauf hindeuten, dass Schüler mit Behinderungen besonders anfällig für Gewalt unter Gleichaltrigen (peer-violence) in der Schule sind, was ihr Recht auf Bildung beeinträchtigen kann.
In dem Fall M.C. v. Rumänien hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Möglichkeit, das Schutzniveau für die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu stärken. Dies wird hoffentlich nicht nur auf die Situation in Rumänien, sondern auch in anderen europäischen Ländern, einschließlich Polen, positive Auswirkungen haben.