Wieder einmal muss sich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) mit der Vertreibung von Menschen beschäftigen, welche die bulgarischen Behörden unter Missachtung von Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) aus ihren Häusern räumen lässt.
Häuser zerstört
In den vergangenen Jahren hat der EGMR wiederholt den rumänischen Staat verurteilt und den Anliegen zahlreicher bulgarischer - oft der Roma Minderheit angehörenden – Klägern stattgegeben, die sich juristisch gegen die Zerstörung ihrer einzigen Wohnstätte zur Wehr setzten.
Aus vorherigen Urteilen des Gerichtshofes geht eindeutig hervor, dass die Behörden die einzige Wohnstätte von Bürgern auch dann nicht zerstören dürfen ohne ihnen eine alternative Unterkunft zu gewähren, wenn die Struktur illegal ist. Die Häuser, die der bulgarische Staat zerstören ließ, sind laut EGMR als „Wohnung“ der Opfer der Räumungen "anzusehen, weil die Kläger sie seit vielen Jahren bewohnt hatten und zwar die ganze Zeit mit der Kenntnis der Behörden. Das Entfernen von Menschen aus ihren Häusern verstößt auch gegen ihr Recht auf persönliches und familiäres Leben. Dennoch setzen die bulgarischen Behörden diese bösartige Praxis fort.
Im vorliegenden Fall hat der EGMR am 12. September eine einstweilige Verfügung erlassen, um die Vertreibung einer Roma-Familie aus Plovdiv zu stoppen. Ein Mitglied der Familie ist nur drei Monate alt. Der Gerichtshof hat auch angekündigt, dass der Fall, der im Namen dieser Familie eingereicht wurde, gemeinsam mit fünf weiteren vorrangig behandelt wird, weil sieben Kinder betroffen sind, von denen drei unter einem Jahr alt sind.
Leere Versprechen
Das Eingreifen des EGMR ist notwendig, obwohl die bulgarischen Behörden dem Gericht im April versprochen hatten, dass sie die Häuser der Kläger nicht zerstören werden, bis "angemessene Alternativunterkünfte" zur Verfügung stünden. Trotz des Versprechens der Regierung hat die Stadtverwaltung von Plovdiv Anfang September einen der Kläger, ohne ihm eine alternative Unterbringung anzubieten, informiert, dass sein Haus zerstört wird und das, obwohl seine in dem Haus lebende Enkelin nur 3 Monate alt ist.
Nachdem der EGMR informiert worden ist, hat er umgehend einstweilige Maßnahmen erlassen, um den Antragsteller zu schützen. Diese Maßnahmen verbieten der Regierung die Wohnstätte des Klägers zu zerstören, bis der ganze Fall juristisch abgeschlossen ist. Der Gerichtshof hat ein klares Motiv, um die einstweilige Verfügung zu erlassen und den ganzen Fall mit Priorität zu behandeln, nämlich das geringe Alter des Kindes.
Erneut hat der Gerichtshof den bulgarischen Behörden die deutliche Botschaft übermittelt, dass der Staat keine solide rechtliche Position hat, um solche Zwangsräumungen fortzusetzen.