Dies sind die wichtigsten Kriterien für die Anrufung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg (EGMR):
- Klagen können nur gegen Staaten erhoben werden, die die Konvention ratifiziert haben.
- Sie können nicht erhoben werden gegen Einzelpersonen oder Unternehmen oder Staaten, die nicht Mitglieder des Europarates sind, wie etwa die USA.
- Die Klage muss eine oder mehrere Rechte betreffen, die durch die Europäische Menschenrechtskonvention geschützt werden.
- Bevor Du Dich an den EGMR wendest, musst Du die Möglichkeiten Deiner nationalen Gerichte voll ausgeschöpft haben.