Das Estonian Human Rights Centre (EHRC) fordert seit 2014 eine Änderung der Vorschriften über die Vorratsdatenspeicherung, seit nämlich ein Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (CJEU) die Grundlage des geltenden estnischen Rechtsrahmens, die Europäische Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung (Data Retention Directive), für ungültig erklärt hatte. In Estland werden Kommunikationsmetadaten, einschließlich der sensiblen Standortdaten, nicht nur zur Bekämpfung schwerer Kriminalität, sondern auch in Zusammenhang mit kleineren Verbrechen und Vergehen, sowie in Zivilverfahren, verwendet.
Der Vorschlag bestätigt, dass das derzeitige System der Speicherung von Kommunikationsdaten nicht mit der Rechtsprechung des CJEU übereinstimmt und enthält einen kurzen Überblick über ein abgestuftes, proportionales System zur Speicherung und Verwendung von Daten, dem es allerdings noch an Details mangelt.
Das estnische Menschenrechtszentrum hat in seiner Stellungnahme zu dem Vorschlag erklärt, dass niemand gewinnt, wenn Menschenrechte und innere Sicherheit gegeneinander abgewogen werden. Die Massenüberwachung, einschließlich der Vorratsdatenspeicherung, verletzt das Vertrauen zwischen Bürgern und Staat und sollte daher in einer demokratischen Gesellschaft nicht eingesetzt werden.
Das EHRC erklärte, dass es keine wahllose pauschale Aufbewahrungspflicht für Kommunikationsdiensteanbieter geben sollte. Statt dessen sollte sich das Gesetz darauf beschränken, zu regeln ob, wann und wie bereits von Telekommunikationsanbietern verarbeitete und gespeicherte Kommunikationsdaten im Einzelfall abgerufen und genutzt werden dürfen.
Das EHRC wies auch darauf hin, dass die nicht konformen Bestimmungen des Gesetzes erst dann angewendet werden sollten, wenn eine neue Verordnung erlassen wurde, die Schutz vor Menschenrechtsverletzungen bietet.