Minister des Justizrats haben am 9. Oktober ein Rahmenabkommen über die Datenschutzvorschriften für Polizei und Justiz abgeschlossen.
Schon im Juni hatte sich der Rat auf die neue Datenschutzverordnung geeinigt. Damit liegt die EU auf Kurs, um die Datenschutzreform wie vom Europäischen Rat gefordert bis Jahresende abzuschließen.
Věra Jourová, Kommissarin für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung, begrüßte die Einigung vom 9. Oktober:
„Das Recht auf den Schutz der personenbezogenen Daten ist in der EU ein Grundrecht. Opfer und Zeugen, aber auch Verdächtige, haben ein Anrecht darauf, dass ihre Daten bei polizeilichen Ermittlungen oder in Strafverfahren angemessen geschützt werden. Die von uns vorgeschlagenen gemeinsamen Regeln und Grundsätze werden genau das gewährleisten. Gleichzeitig werden einheitlichere Rechtsvorschriften auch die Zusammenarbeit von Polizei und Staatsanwaltschaften bei grenzübergreifenden Ermittlungen und bei einer wirksameren Bekämpfung von Kriminalität und Terrorismus in ganz Europa erleichtern.“
Die Datenschutzrichtlinie für Strafverfolgungsbehörden leistet einen wichtigen Beitrag zur Europäischen Sicherheitsagenda.
Die Datenschutzrichtlinie für Strafverfolgungsbehörden soll Folgendes bewirken:
- Die Richtlinie wird das Grundrecht auf Datenschutz gewährleisten, wenn personenbezogene Daten von Strafverfolgungsbehörden verwendet werden: Personenbezogene Daten dürfen nur gesetzeskonform, gerecht und zweckgebunden verarbeitet werden. Die Datenverarbeitung in den Polizeibehörden und Staatsanwaltschaften der Union muss den Grundsätzen der Notwendigkeit, Verhältnismäßigkeit und Rechtmäßigkeit genügen und mit angemessenen Vorkehrungen zum Schutz des Individuums einhergehen. Sie unterliegt der Aufsicht durch unabhängige nationale Datenschutzbehörden, und es sind wirksame Rechtsbehelfe vorzusehen.
- Weniger Bürokratie für die Behörden: Polizei und Justiz sind nicht länger verpflichtet, je nach Herkunft der Daten unterschiedliche Datenschutzbestimmungen anzuwenden, und sparen damit Zeit und Geld. Die neuen Regeln gelten sowohl für die Datenverarbeitung im Inland als auch für die Datenübermittlung ins Ausland. Einheitlichere Rechtsvorschriften in allen EU-Mitgliedstaaten erleichtern unseren Polizeibehörden die Zusammenarbeit. Die Richtlinie trägt den besonderen Bedürfnissen von Strafverfolgungsbehörden und den unterschiedlichen Rechtstraditionen in den Mitgliedstaaten Rechnung.
- Einfachere und sicherere Zusammenarbeit mit Drittländern: Für die Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer enthält die Richtlinie allgemeine Grundsätze und klare Bestimmungen, um ein angemessenes Datenschutzniveau zu gewährleisten. Die Vorschriften der Richtlinie über den Austausch personenbezogener Daten auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene sind solide.
- Klare Regeln im Interesse einer besseren Zusammenarbeit: Gemeinsame EU-Datenschutzvorschriften erlauben Polizei und Justiz eine wirksamere internationale Zusammenarbeit auf der Grundlage von gegenseitigem Vertrauen und Rechtssicherheit.
Nächste Schritte
Die Vermittlungsgespräche zwischen Kommission, Europäischem Parlament und Rat werden noch in diesem Monat beginnen. Der Trilog zur Allgemeinen Datenschutzverordnung hat unter Mitwirkung von Kommissionsmitglied Jourová bereits am 24. Juni begonnen. Die drei Organe haben sich auf einen Fahrplan für den Abschluss der Reform im Jahr 2015 geeinigt.
Weitere Informationen über die Arbeit der Kommission zum Schutz Persönlicher Daten gibt es hier.