Im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres des Europäischen Parlaments (LIBE) fand am Donnerstagvormittag eine Anhörung über den Verfall von Rechten, demokratischen Standards und Rechtsstaatlichkeit in Ungarn statt. Die Anhörung ist Teil eines längeren parlamentarischen Prozesses zur Erstellung eines Berichts, der dazu führen könnte, dass zum ersten Mal in der Geschichte der EU Artikel 7 ausgelöst wird. Das Verfahren nach Artikel 7 erlaubt es den EU-Regierungen, gegen ein anderes Mitgliedsland vorzugehen, wenn dessen Regierung die Grundwerte der EU ernsthaft verletzt. Unterdessen kündigte die Europäische Kommission in drei Fällen gerichtliche Schritte gegen Ungarn an: Wegen der Migrantenquoten, des Anti-NGO-Gesetzes und wegen des auf die Central European University abzielenden Hochschulgesetzes.
Sie haben vor kurzem eine Entscheidung getroffen, die die Mitgliedstaaten verpflichtet, eine unbegrenzte obligatorische Aufnahmequote für Migranten zu akzeptieren", erklärte der ungarische Außenminister Péter Szijjártó auf der LIBE-Tagung. Szijjártó meinte damit offensichtlich jene Entscheidung der EU, die Ungarn verplichtete, rund 1.300 von insgesamt 120.000 Flüchtlingen aufzunehmen. Die Menschen sollten unter den 28 EU-Mitgliedsländern umgesiedelt werden, um Griechenland und Italien zu entlasten. Die EU überarbeitet derzeit ihre Asylgesetze, aber eine kürzlich veröffentlichte Pressemitteilung der Kommission legt nahe, dass die Regierungen weit davon entfernt sind, sich darüber zu einigen, ob sie ein neues Verlagerungssystem - egal ob freiwillig oder obligatorisch - nach künftigen Regeln akzeptieren wollen.
Ungarns Regierung überschüttet die Bürger mit Propaganda
Die Falschheit der Aussage des Außenministers steht exemplarisch für das Ausmaß der Regierungspropaganda, der es gelungen ist die aktuelle öffentliche Debatte des Landes zu dominieren. In der Anhörung schilderte Szijjartó stolz den Erfolg des jüngsten Kommunikationsinstruments seiner Regierung: eine öffentliche Konsultation, in der behauptet wird, der Philanthrop George Soros stehe hinter einer internationalen Verschwörung zur Zerstörung der ungarischen Kultur.
Der Analyst des Mérték Média Monitor Institute Gábor Polyák erklärte bei der LIBE Anhörung, die Konsultation habe nur suggestive Fragen enthalten und sei von einer von der Regierung geförderten Hasskampagne begleitet worden, die darauf abzielte, Fremdenfeindlichkeit zu schüren und die Öffentlichkeit gegen ihre eigenen Bürgerrechtsaktivisten aufzubringen.
Polyák erklärte auch, dass in Ungarn die freie Presse auf einige wenige Redaktionen mit knappen Ressourcen reduziert wurde. Nicht nur der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist zu einem Sprachrohr der Regierungspropaganda geworden. Auch der private Medienmarkt ist mittlerweile größtenteils regierungsfreundlich, was wohl auch an den Werbeeinnahmen, die diese Vertriebskanäle vom Staat erhalten, liegt, was eindeutig gegen die EU-Wettbewerbsregeln verstößt.
Márta Pardavi, die Ko-Vorsitzende des Hungarian Helsinki Committee, die ebenfalls eingeladen wurde, um vor den Abgeordneten zu sprechen, sprach von anhaltenden Angriffen gegen Bürgerrechtsorganisationen. Die jüngste Drohung eines Mitglieds der ungarischen Regierung, der allen ernstes vorgeschlagen hatte, dass prodemokratische Aktivisten unter nachrichtendienstliche Beobachtung gestellt werden sollten, war nur der aktuellste in einer langen Reihe von Versuchen, Aktivisten, die im öffentlichen Interesse tätig sind, einzuschüchtern und zu verleumden, wenn sie die Politik der regierenden Fidesz kritisieren.
Kommission erhebt in mehreren Fällen Klage gegen Ungarn
Auch wenn das Europäische Parlament erwägt, in Bezug auf Ungarn Artikel 7 auszulösen, hat Franz Timmermans, der erste Vizepräsident der Kommission, einen gemäßigteren Ton angeschlagen. Obwohl nach Auffassung der meisten Kommentatoren die Situation in Polen genauso beunruhigend ist wie in Ungarn, hat die Kommission versucht, zwischen den beiden zu unterscheiden, weil parteipolitische Dynamiken dazu führten, dass gegen Polen nur im Rahmen „Rechtsstaatlichkeitssrahmens" ('rule of law framework’) ermittelt werden kann.
Dennoch hat die Kommission am Donnerstag drei Fälle gegen Ungarn in politisch sensiblen Fragen an den Europäischen Gerichtshof verwiesen. Das Anti-NGO-Gesetz wurde an das Gericht verwiesen, weil Ungarn es versäumt hatte, auf die Bedenken der Kommission, die in zwei früheren Phasen des Verfahrens geäußert worden waren, einzugehen: das Aufforderungsschreiben (letter of formal notice) der Kommission vom Juli und die begründete Stellungnahme (reasoned opinion) vom Oktober.
Die Kommission hat das Anti-NGO-Gesetz angefochten, weil es die EU-Rechtsvorschriften über den freien Kapitalverkehr, die Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Privatsphäre beeinträchtigt, indem es Bürgerrechtsorganisationen erschwert, Spenden von Menschen aus anderen EU-Ländern zu erhalten.
Der zweite Fall betrifft die Weigerung Ungarns, Asylbewerber im Rahmen des EU-weiten Quotensystems aufzunehmen. Fidesz hat sich weitgehend auf fremdenfeindliche Argumente gestützt, wonach muslimische Flüchtlinge in christlichen Gesellschaften angeblich keinen Platz hätten und eine Sicherheitsbedrohung darstellten. Der dritte Fall betrifft die Bemühungen der Regierung, die von George Soros gegründete Central European University in Budapest zu schließen.
Israel Butler, Head of Advocacy at Liberties, meint dazu: "Der Kommission und den fortschrittlichen Regierungen der EU-Länder läuft die Zeit davon. Autoritäre Tendenzen nehmen in der gesamten EU zu. Bis sich die Regierungen dazu aufraffen, etwas zum Schutz unserer Grundwerte zu unternehmen, werden sie zu schwach sein, um sie zu retten, und wir werden die Fortschritte wieder verlieren, die aus den Trümmern des Zweiten Weltkriegs erwachsen sind. Die EU muss alle ihr zur Verfügung stehenden Instrumente nutzen, um Demokratie, Bürgerechte und Rechtsstaatlichkeit zu schützen. Nicht nur durch Top-Down-Maßnahmen, um illegal handelnde Regierungen unter Druck zu setzen, sondern auch durch die Bereitstellung grundlegender Unterstützung wie Finanzierung und Rechtsschutz für Bürgerrechtsorganisationen.