Die Kandidaten für das Team von Ursula von der Leyen müssen vom 30. September bis 8. Oktober formelle Anhörungen durch Mitglieder von 18 Ausschüssen des Europäischen Parlaments (EP) durchlaufen. Jeder Ausschuss wird mindestens 25 Fragen stellen.
Am Donnerstag letzter Woche hat der Rechtsausschuss des EP (JURI) in zwei Fällen Interessenkonflikte festgestellt. Dabei handelte es sich um die rumänische Kandidatin Rovana Plumb, die für das Amt des Verkehrskommissars nominiert war, und den Ungarn László Trócsányi, der für die Beziehungen zu den Nachbarn der EU nominiert war. Das EP hat das Recht, bei jedem Kandidaten möchliche Interessenkonflikte festzustellen - was erklärt, warum bisher nur 24 Kandidaten grünes Licht für die Anhörungsphase erhalten haben. (AKTUALISIERUNG: JURI hat am Montagmorgen die beiden ausstehenden Nominierungen überprüft, aber seine Position nicht geändert und die beiden befragten Kandidaten abgelehnt. Jetzt liegt der Ball bei von der Leyen, die zusammen mit der ungarischen und der rumänischen Regierung neue Kandidaten finden muss ...)
Alle Kandidaten haben bereits einen Fragebogen ausgefüllt, der von finanziellen Interessen bis hin zu politischen Fragen alles abdeckt. Neben der Befragung der Kandidaten können die Abgeordneten einzelne Kandidaten oder sogar das gesamte Team des Kollegiums der Kommissare ablehnen.
Wie laufen die Anhörungen ab?
Die Nominierten 'designierten Kommissare' erhalten 15 Minuten für einleitende Erklärungen, bevor sie 25 Fragen und mögliche Folgefragen beantworten müssen. Jede Anhörungssitzung wird mit einer fünfminütigen Schlusserklärung des designierten Kommissars abgeschlossen.
Nach Abschluss der Anhörungen werden führende Parlamentarier in jedem der an den Sitzungen teilnehmenden Ausschüsse des EP über die Kandidaten abstimmen. Die Nominierten müssen eine Zweidrittelmehrheit erhalten, um zugelassen zu werden. Erreicht ein designierter Kommissar diese Schwelle nicht, muss er auf weitere schriftliche Anfragen antworten. Nach Prüfung der schriftlichen Antworten entscheidet die Konferenz der Ausschussvorsitzenden, ob die Antworten zufriedenstellend sind. Andernfalls kann die Konferenz der Präsidenten des Parlaments (der Präsident des EP und die Vorsitzenden der Fraktionen des EP) eine zweite Anhörung einberufen. Wenn die zweite Anhörung den Kandidaten immer noch nicht genehmigt, muss der Kandidat die einfache Mehrheit der Stimmen des gesamten Ausschusses erhalten.
Gemäß dem geplanten Zeitplan - und vorausgesetzt die Nominierten werden auch von Frau von der Leyen akzeptiert - wird die Konferenz der Präsidenten des EP die Anhörungen für abgeschlossen erklären. Die Abgeordneten werden dann in ihrer Plenarsitzung, die am 21. Oktober in Straßburg beginnt, eine Schlussabstimmung durchführen.
Das neue Kollegium der Kommissare soll seine Arbeit am 1. November 2019 aufnehmen.
Hier finden Sie eine vollständige Liste der Anhörungen.
Verfolgen Sie die Anhörungen live.
Anhörungen, die besonders interessant für Rechte und Freiheiten sind:
Dienstag 1. Oktober
14.30-17.30 Ylva Johansson (Schweden) Innenpolitik Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres
18.30-21.30 Stella Kyriakides (Zypern) Gesundheit Umwelt Landwirtschaft
Mittwoch, 2. Oktober
9.00-12.00 Didier Reynders (Belgien) Justiz Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres/Recht Binnenmarkt und Verbraucherschutz
14.30-17.30 Helena Dalli (Malta) Gleichstellung Geschlechtergleichstellung / Beschäftigung Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres
Donnerstag, 3. Oktober
18.30-21.30 Margaritis Schinas (Griechenland) Schutz unserer europäischen Lebensweise Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres/Kultur und Bildung Beschäftigung
Dubravka Šuica (Kroatien) Demokratie und Demografie. Verfassungsangelegenheiten Beschäftigung
Montag, 7. Oktober
14.30-17.30 Věra Jourová (Tschechien) Werte und Transparenz Verfassungsfragen/Bürgerrechte, Justiz und Inneres Rechtsfragen