Nach dem EU-Gipfel im Juni, auf dem vage Pläne zur Einrichtung von Zentren bekannt wurden, hat die Europäische Kommission am Dienstag einen Vorschlagzur Einleitung eines detaillierten Diskussionsprozesses zwischen den Mitgliedstaaten vorgelegt.
Als Folge des politischen Drucks aus Italien fordern Deutschland und andere europäische Länder ein System, in dem nur Asylsuchende mit einer hohen Chance auf einen Asylstatus in einem EU-Staat auch nach Europa einreisen dürfen.
Die EU will deshalb mit dem UN-Flüchtlingshilfswerk (UNHCR) Plattformen in Afrika einrichten, in denen die vorläufige "Umsiedlungsentscheidung" getroffen werden kann: "" 'Resettlement' (Umsiedlung) beträfe dann UNHCR-Flüchtlinge, die sich im Ausland aufhalten, aber in einen EU-Staat entsandt werden können.
'Relocation' (Umverteilung) hingegen bezieht sich im EU-Migrationsjargon auf Menschen, die sich bereits auf EU-Territorium befinden und eine hohe Chance haben, einen Asylstatus in einem EU-Staat zu erhalten.
Kritiker der Vorschläge der Kommission warnen jedoch, die Dokumente enthielten wenig bis gar keine Einzelheiten darüber, wie diese 'Zentren' und 'Plattformen' aussehen sollen oder wie viel die Einrichtung und der Betrieb dieser Zentren die europäischen Steuerzahler kosten wird.
Auf gar keinen Fall 'Lager'
Nach der katastrophalen Behandlung notleidender Menschen auf überfüllten griechischen Inseln und in Italien ist die Kommission bestrebt, einen Unterschied zwischen 'kontrollierten Zentren' und 'Lagern' zu machen.
Sie schlagen vor, ein Pilotprojekt zu starten, mit dem das Konzept getestet werden soll. Um Meinungsverschiedenheiten zwischen den EU-Regierungen über die Finanzierung der Zentren zu vermeiden, würde die EU alle Einrichtungs- und Betriebskosten übernehmen und sie mit Experten verschiedener EU-Agenturen ausstatten.
Darüber hinaus schlägt die EU vor, den Regierungen 6.000 Euro für jede Person zu zahlen, die von Rettungsbooten in die neu geschaffenen Zentren gebracht wird.
Die Idee ist, monatelange Wartezeiten in den Zentren zu vermeiden, indem innerhalb von 72 Stunden eine Vorauswahl getroffen wird. Wer sich qualifiziert, erhält innerhalb von acht Wochen eine endgültige Entscheidung.
Schwäche des Plans
Sowohl Regierungen als auch Migrationsexperten äußerten Bedenken im Zusammenhang mit den Plänen, wenn es darum geht, eine Einigung mit den Herkunftsländern zu erzielen, in denen die Plattformen geschaffen werden sollen.
In Nordafrika hat sich bisher kein Land bereit erklärt, solche vom UNHCR und der Internationalen Organisation für Migration vorgeschlagenen Plattformen zu beherbergen.
Libyen ist vom Programm ausgeschlossen, Tunesien hat den Plan bereits abgelehnt, damit bleiben Algerien, Ägypten und Marokko als mögliche Kandidaten übrig.
Die Europäische Kommission hat allerdings versprochen, ihre jüngst vorgeschlagenen Projekte mit den nordafrikanischen Staaten in "gleichberechtigten Partnerschaften" durchzuführen.