Das Meijers Committee, eine Gruppe von Rechtsexperten, ist der Ansicht, dass der Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Richtlinie zur Bekämpfung des Terrorismus die Grundrechte gefährdet.
Der von der Europäischen Kommission am 2. Dezember 2015 veröffentlichte Vorschlag für eine Richtlinie zur Bekämpfung des Terrorismus, ist nicht ausreichend begründet, weitet den Bereich des Strafrechts zu weit aus und kompromittiert die Grundrechte, sagt der Meijers Ausschuss, eine unabhängige Gruppe von Experten, die zu europäischem Straf-, Migrations-, Flüchtlings- und Verfassungsrecht, sowie zum Schutz der Privatsphäre und der Nichtdiskriminierung forscht und berät.Weit gefasste Straftaten
Der Vorschlag schafft eine umfassende Erweiterung des Anwendungsbereichs der strafrechtlichen Verpflichtungen der Mitgliedstaaten im Bereich des Terrorismus, vor allem im Hinblick auf die Vorbereitungsphase, wo er eine breite Palette von Verhaltensweisen abdeckt, die auch alltägliche Aktivitäten wie etwa das Reisen beinhaltet.
Der Ausschuss hat mehrere spezifische Bedenken zu weit gefassten Straftaten formuliert, wie etwa die öffentliche Aufforderung zur Begehung Terroristischer Taten, Angebot und Erhalt von Ausbildungen für terroristische Zwecke und Reisen ins Ausland für terroristische Zwecke, bei denen Grundrechte wie Meinungsfreiheit, Bewegungsfreiheit und Nichtdiskriminierung auf dem Spiel stehen.
Nach Ansicht des Meijers Ausschusses passt der Vorschlag nicht zu den Prinzipien der europäischen Institutionen zur Kriminalisierung, außerdem sei er nicht mit anderen EU-Initiativen zu Deradikalisierung, Rückzug und Rehabilitation koordiniert.
'Terrorismus'
Es ist auch zweifelhaft ob der Vorschlag mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (Artikel 5 des Vertrags über die Europäische Union) vereinbar ist. Die vorgeschlagene Richtlinie schließt keine bestehenden "Lücken" und "Schlupflöcher" und sie bleibt den Nachweis schuldig, warum die vorgeschlagenen Maßnahmen notwendig sein sollen.
Darüber hinaus empfiehlt der Meijers Ausschuss, die weit gefasste Definition des Terrorismus zu überdenken. In Kombination mit einer breiteren Palette von vorbereitenden Straftaten kann diese Definition problematisch werden. Die Richtlinie sollte auch die Möglichkeit einschränken, Straftaten zu kumulieren.
Schließlich hat die Europäische Kommission auch keine Folgenabschätzung der vorgeschlagenen Richtlinie durchgeführt, obwohl es einen klaren Bedarf gibt für eine eingehende Bewertung der Auswirkungen auf die Grundrechte sowie eine sorgfältige Untersuchung der Funktionsweise der auf dem Gebiet der Terrorismusbekämpfung bestehenden Instrumente.
Das Meijers Committee besteht aus unabhängigen Experten, die systematisch europäische Legislativvorschläge in den Bereichen Strafrecht, Migrationsrecht, Datenschutz und Diskriminierung auf ihre Konformität mit den Anforderungen eines demokratischen Rechtsstaates überprüfen. Es fördert die transparente und demokratische Entscheidungsfindung, die Achtung der Menschenrechte und den Zugang zu einem Richter in der europäischen Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz, Migration und Sicherheit. Der Ausschuss wird durch eine Reihe von niederländischen Organisationen der Zivilgesellschaft, einschließlich NJCM unterstützt.Die Stellungnahmen des Meijers Ausschuss können hier eigesehen werden.