Das im Sommer 2017 in Kraft getretene Gesetz schreibt vor, dass zivilgesellschaftliche Organisationen, die mehr als 7,2 Millionen Forint (rund 21.000 Euro) erhalten, sich als "ausländisch gefördert" registrieren lassen müssen. Dies müssen sie auch auf ihren Websites und in ihren Publikationen deutlich machen. Das Gesetz verpflichtet sie, ihre ausländischen Unterstützer auch in ihren Jahresberichten zu benennen. NGOs, die dieser Verpflichtung nicht nachkommen, werden mit Bußgeldern von bis zu 900.000 Forint (ca. 2.700 Euro) belegt und können sogar unter gesetzliche Aufsicht gestellt werden, die wiederum zu ihrer Schließung führen kann. Ähnliche Gesetze wurden bereits in Israel und in Russland verabschiedet.
CJEU prüft Gesetz, das NGOs in Ungarn diskreditiert.
Am 14. Juli 2017 leitete die Europäische Kommission als Reaktion auf das "Gesetz über die Transparenz von aus dem Ausland unterstützten Organisationen“ (das so genannte „Zivilgesetz“) ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn ein. Da die Europäische Kommission keine zufriedenstellende Antwort der ungarischen Regierung erhalten hatte, forderte sie den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) auf, festzustellen, ob das Gesetz gegen den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEU-Vertrag) und die Charta der Grundrechte der EU verstößt.
Das Zivilgesetz ist unnötig, da sowohl Quellen als auch Ziele der Unterstützung bereits in öffentlich zugänglichen Berichten offengelegt werden, die alle Organisationen der Zivilgesellschaft vorlegen müssen. Das Gesetz trägt nicht zur Transparenz bei. Vielmehr ist es Teil einer Kampagne, die darauf abzielt, Organisationen, die ausländische Unterstützung erhalten, Aktivitäten vorzuwerfen, die angeblich den Interessen Ungarns zuwiderlaufen. Anstatt sich auf eine Debatte mit Organisationen einzulassen, die ihr kritisch gegenüberstehen, will die ungarische Regierung diese zum Schweigen bringen, indem sie sie sie dazu zwingt, ein Etikett zu tragen, das ihre Ansichten diskreditiert, wenn sie in der Öffentlichkeit auftreten.
HCLU und andere Organisationen haben beschlossen, sich nicht an das Gesetz zu halten, da ihre Finanzierung bereits transparent ist.
Dieser Akt verletzt das Recht auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit und diskriminiert ausgewählte Organisationen der Zivilgesellschaft unangemessen. Aus diesem Grund haben die Hungarian Civil Liberties Union (HCLU) und andere gleichgesinnte Organisationen bereits an dem Tag an dem es angenommen wurde beschlossen, sich nicht an das Gesetz zu halten. Das Management und die Aktivitäten dieser Organisationen sind aber bereits vollständig öffentlich, und nur durch die Nichteinhaltung der Bestimmungen des rechtswidrigen Zivilrechts können HCLU und andere Organisationen der Zivilgesellschaft alle verfügbaren Rechtsmittel nutzen.
Die Fortsetzung des Verfahrens vor dem EuGH ist eine wichtige Entwicklung, da der Gerichtshof die Sachlage nicht prüfen wird, bevor das ungarische Verfassungsgericht ein Urteil fällt, während das Verfassungsgericht darauf wartet, dass der EuGH zuerst eine Entscheidung trifft. Wir vertrauen darauf, dass der EUGH eine Entscheidung treffen wird, auf deren Grundlage das rechtswidrige Gesetz, das zivilgesellschaftliche Organisationen stigmatisiert, aufgehoben werden muss.