Nicht-EU-Bürger können in der EU Aufenthaltsrechte erhalten, wenn ihre Kinder EU-Bürger sind, hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden. Der Fall bezog sich auf eine Frau aus Venezuela, die ein Kind mit einem holländischen Staatsbürger hatte, von dem sie mitlerweile rechtlich getrennt ist. Ihr wurde daraufhin von den niederländischen Behörden Sozialhilfe und Kindergeld verweigert, weil sie kein Aufenthaltsrecht hatte. Aber nach dem Urteil des EuGH lässt es dasEU-Recht nicht zu, dass ein Mitgliedsstaat die gesetzlichen Rechte eines Familienangehörigen eines EU-Bürgers blockiert.