Aufgrund einer Weigerung Litauens, zwei Videos über LGBT Menschen, auszustrahlen, hat die Europäische Kommission eine Untersuchung eingeleitet. Nach Ansicht der Lithuanian Gay League (LGL) verstößt das Verbot gegen die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste, die zwar zum Schutz von Minderjährigen vorsieht, aber gleichzeitig vorschreibt, dahingehende Maßnahmen gegen das Recht auf Freie Meinungsäußerung abzuwägen. Nach Ansicht von LGL ist das mit dem Schutz von Minderjährigen begründete Verbot rechtswidrig weil die Videos lediglich weit verbreitete LGBT Stereotypen widerlegen.