Der österreichische Datenschützer Max Schrems erlitt in einem Rechtsstreit gegen Facebook Ireland eine erste Niederlage. Ein Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs hat ein Rechtsgutachten veröffentlicht, das die Bemühungen um Sammelklagen gegen das Social-Media-Unternehmen in Europa verkomplizieren könnte. Es stünde Schrems zwar frei, Facebook Ireland zu verklagen, er könne jedoch keine außerhalb Österreichs ansässigen Klagen verwenden, um vor österreichischen Gerichten eine Sammelklage gegen das Unternehmen einzureichen. Er fordert Schadenersatz in Höhe von je 500 € für 25.000 Personen.