Laut einem Urteil des Landgerichts Berlin verstößt Facebook mit seinen Datenschutzeinstellungen sowie seiner Verwendung personenbezogener Daten gegen das deutsche Verbraucherrecht. Facebook verwende personenbezogene Daten, ohne die Nutzer ausreichend zu informieren. Der Kläger, Verbraucherzentrale Bundesverband, argumentierte, der konzern habe die Nutzer illegal gezwungen, sich für bestimmte Funktionen zu entscheiden. Insgesamt stellte das Gericht fest, dass fünf Standardeinstellungen und weitere acht Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegen deutsches Recht verstoßen.