Technologie & Rechte

EU Bürger werden vom freien Verkehr mit öffentlichen Urkunden profitieren

Eine neue Regelung wird die Bewegungsfreiheit innerhalb der EU verbessern, indem die Anforderungen für die Vorlage öffentlicher Dokumente vereinfacht werden.

by PILP

Am 21. Oktober 2015 hat der Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) ein mit dem Europäischen Parlament vereinbartes Kompromisspaket zu einer Verordnung zur Förderung der Freizügigkeit der Bürger durch die Vereinfachung der Anforderungen für die Vorlage bestimmter öffentlicher Urkunden innerhalb der EU gebilligt.

Die Verordnung zielt auf die Vereinfachung der Verfahren für die grenzüberschreitende Vorlage öffentlicher Urkunden in Personenstandsangelegenheiten wie Geburten, Sterbefälle, Eheschließungen und eingetragene Partnerschaften und öffentlicher Urkunden zur Bescheinigung der Vorstrafenfreiheit ab. Die Verordnung erstreckt sich auch auf öffentliche Urkunden, die Unionsbürger möglicherweise vorlegen müssen, wenn sie bei den Wahlen zum Europäischen Parlament oder bei Kommunalwahlen ihre Stimme abgeben und/oder kandidieren möchten.

Europa der Bürger

Durch die Verordnung werden eine Legalisierung oder andere Förmlichkeiten nicht mehr erforderlich sein, womit ein direkter Beitrag zur Verwirklichung eines Europas der Bürger geleistet wird.

"Ich bin sehr erfreut darüber, dass der AStV heute die vom luxemburgischen Vorsitz mit dem Europäischen Parlament erzielte Einigung bestätigt hat. Ich bin vom Mehrwert dieser Regelung und von ihrem Nutzen für die Allgemeinheit überzeugt. Sie wird eine besonders große Bedeutung für die Bürger haben, die von grenzüberschreitenden Sachverhalten betroffen sind, und erhebliche Verbesserungen für ihren Alltag mit sich bringen", so der luxemburgische Justizminister und Präsident des Rates Félix Braz.

Die nächsten Schritte

Nach Billigung des Kompromisses durch den Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments am 12. November 2015 werden die Legislativtexte im Dezember 2015 dem Rat im Hinblick auf eine politische Einigung erneut vorgelegt; danach folgt die übliche Überarbeitung durch die Rechts- und Sprachsachverständigen, bevor der Rat seinen Standpunkt in erster Lesung förmlich festlegt.

Die Texte werden anschließend dem Plenum des Europäischen Parlaments zur Abstimmung in zweiter Lesung vorgelegt.

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