Die Hungarian Civil Liberties Union, das Hungarian Helsinki Committee und Liberties begrüßen die Entscheidung der EU-Kommission, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die ungarische Regierung in Bezug auf das Gesetz über die Transparenz von aus dem Ausland unterstützten Organisationen (das NGO-Gesetz) einzuleiten.
Wir wiederholen unsere Forderungen an die Europäische Kommission und das Europäische Parlament aus unserer Erklärung vom 4. Juli 2017. Wir fordern die Europäische Kommission auf, die Rahmenvorschriften zum Schutz der Rechtsstaatlichkeit in Bezug auf Ungarn zu aktivieren, da Vertragsverletzungsverfahren allein unzureichend sind, um die kombinierten Auswirkungen der rückschrittlichen Reformen, die seit 2010 den Zustand der Demokratie, der Grundrechte und der Rechtsstaatlichkeit untergraben, abzuwehren. Wir fordern das Europäische Parlament auf, so rasch wie möglich einen Bericht vorzulegen, um Artikel 7 Absatz 1 auszulösen.
Unabhängige NGOs sind für das reibungslose Funktionieren des demokratischen Prozesses, die Umsetzung der Grundrechte und die Aufrechterhaltung der Rechtsstaatlichkeit unerlässlich. Doch NGOs sind in vielen Mitgliedstaaten mit Einschränkungen ihrer Aktivitäten, finanziellen Kürzungen und Angriffen auf ihre Reputation konfrontiert. Deshalb fordern wir die EU auf, Maßnahmen zu ergreifen, um Organisationen der Zivilgesellschaft zu unterstützen, die die Umsetzung der grundlegenden Werte der EU fördern, unter Anderem die Schaffung eines dedizierten Fonds zur Bereitstellung von Zuschüssen, zur Unterstützung bei Rechtsstreitigkeiten sowie für Beobachtungsaktivitäten und zum Aufbau von Kapazitäten.
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Israel Butler
Head of advocacy, Civil Liberties Union for Europe
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