Trunkenheit am Steuer führte zu Zwangskatheterisierung
Im Jahr 2010 bat ein Mann die HCLU um Rechtsbeistand, weil er von der Polizei misshandelt worden war. Er sagte, er sei in eine Schlägerei in einem Nachtclub verwickelt worden. Die Polizei fand ihn in dieser Nacht in seinem Auto vor seiner Wohnung auf und weil er nach Alkohol roch wollten die Beamten einen Alkoholtest durchführen. Er lehnte den Atemtest ab und wurde daraufhin verhaftet, gefesselt und in eine Notaufnahme gebracht, wo ein Blut- und Urintest durchgeführt werden sollte. Als er sagte, er könne nicht urinieren, forderte die Polizei den Arzt auf, dem Mann trotz seines starken Widerstandes einen Katheter zu legen. Nach dem Vorfall erhielt der Mann eine neunmonatige Bewährungsstrafe wegen Alkohol am Steuer. Er wurde vor Gericht durch die HCLU vertreten.
Nach der erzwungenen Katheterisierung reichte der Mann eine Beschwerde bei der unabhängigen Polizeibeschwerdeinstanz ein, wo festgestellt wurde, dass die Entnahme von Urinproben durch eine gewaltsame Katheterisierung der Blase sein Recht auf Menschenwürde, körperliche Unversehrtheit und Gesundheit sowie sein Recht auf ein faires Verfahren ernsthaft verletzt. Der nationale Polizeipräsident wies die Beschwerde jedoch zurück, obwohl in der Entscheidung nicht erwähnt wurde, wie der Klient der HCLU gefesselt war oder dass er ausdrücklich nicht damit einverstanden war, durch Katheterisierung getestet zu werden. Als die gegen die Entscheidung erhobene Klage vom Obersten Verwaltungs- und Arbeitsgericht und dann auch von der Curia abgewiesen wurde, wandte sich HCLU an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR).
Praxis verletzt körperliche und geistige Integrität
Nach dem einstimmigen Urteil des EGMR stellte der gewaltsame Urintest durch Katheterisierung einen schweren Verstoß gegen das Verbot der unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung dar. Das Gericht stellte fest, dass die Behörden die körperliche und geistige Integrität des Mannes schwer verletzt haben, obwohl ein Bluttest ausgereicht hätte, um zu bestimmen in welchem Ausmaß er unter Alkoholeinfluss stand. Der Gerichtshof ordnete deshalb an, dass Ungarn 9.000 Euro für immaterielle Schäden und weitere 4.080 Euro für Kosten und Auslagen zahlen muss.
Jahr für Jahr erhält die HCLU Rechtshilfeersuchen von Personen an denen eine Zwangskatheterisierung durchgeführt wurde. Der gesunde Menschenverstand reicht aus, um zu sehen, dass dieses Verfahren nicht nur äußerst demütigend, sondern auch unnötig ist, denn die angestrebten Erkenntnisse können ebensogut durch einen Bluttest gewonnen. werden. Dennoch hat kein Gerichtsurteil die von der HCLU vertretene Position jemals bestätigt. Auch in der Rechtsprechung des EGMR gab es bisher keine ähnliche Entscheidung. Die HCLU vertraut nun darauf, dass das vorliegende Urteil dieser missbräuchlichen Polizeipraxis ein für alle Mal ein Ende bereiten wird, nicht nur in Ungarn, sondern auch in der gesamten EU.