Auch wenn sie nicht über die erforderlichen Mehrheiten verfügte um die Verfassung zu ändern, gelang es Polens Regierung, eine Reihe von Änderungen am staatlichen System einzuführen, die den Schutz der Rechtsstaatlichkeit und den Grundsatz der Gewaltenteilung gefährden. Indem sie die Rechtssprechung an politischen Zielen ausgerichtet hat, konnte sie das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit in sein Gegenteil umkehren, so dass jetzt die Regierung über dem Gesetz steht, "ruling the law“ ersetzt „rule of law“, so der Bericht der HFHR.
Bericht beschreibt detailliert, wie die polnische Regierung das Gesetz zum parteipolitischen Nutzen missbraucht.
In den letzten vier Jahren hat die Regierung über 20 Gesetze verabschiedet, die das System zum Schutz der Menschenrechte maßgeblich beeinflussen. Der Bericht dokumentiert Veränderungen an der Funktionsweise des Justizsystems, bei unabhängigen Institutionen (wie öffentlichen Medien und dem Bürgerbeauftragten) und im Bereich des Schutzes der Grundrechte und -freiheiten (einschließlich Versammlungsfreiheit, Frauenrechte, LGBTQI-Rechte und das Recht auf ein faires Verfahren). Der Bericht fasst auch den seit drei Jahren andauernden Streit zwischen Polen und der Europäischen Union zusammen. Marcin Wolny, einer der Co-Autoren der Studie, sagte:
"In den letzten vier Jahren haben wir zum ersten Mal und in nie dagewesenem Ausmaß die Umformulierung von Gesetzen im Sinne der besonderen Interessen einer Partei erlebt. Dies hat zu der anhaltenden Krise der Rechtsstaatlichkeit sowie zur Schwächung des gesamten Menschenrechtsschutzsystems in Polen geführt."
Rückschritt beim Schutz der Menschenrechte
Die wesentlichen Trends der letzten vier Jahre waren: die Schwächung unabhängiger Institutionen (einschließlich der Gerichte und der Staatsanwaltschaften), das Ignorieren von von Gerichtsurteilen und Empfehlungen internationaler Institutionen sowie die Schwächung der Schutzmaßnahmen für die Menschenrechte. Die letzten vier Jahre waren eine Zeit des systemischen Wandels sowohl im Land als auch auf dem Gebiet des Schutzes der Menschenrechte. Małgorzata Szuleka, einer der Co-Autoren des Berichts dazu:
"In den letzten vier Jahren hat die Regierung über 20 Rechtsakte verabschiedet, die allesamt von zentraler Bedeutung für den Schutz der Menschenrechte sind. Die Änderungen wurden oft beschleunigt, ohne öffentliche Konsultation und trotz der Einwände von Juristen, des Bürgerbeauftragten oder internationaler Organisationen durchgedrückt."
Die Änderungen wurden oft in einer Atmosphäre von Angriffen (die hauptsächlich von den öffentlichen Medien, einigen privaten Medien und Vertretern der regierenden Mehrheit inspiriert wurden) auf einzelne Institutionen, wie den Bürgerbeauftragten, oder Berufsgruppen wie Richter oder diskriminierte Gruppen, einschließlich Ausländer und LGBTQI-Bürger, eingeleitet. Besonders beunruhigend waren Fälle, in denen staatliche Behörden Gewaltakte komplett ignorierten oder nicht auf sie reagierten.
Ein direktes Ergebnis der staatlichen Maßnahmen zur Reduzierung der Rechtsstaatlichkeit ist der anhaltende Streit mit der Europäischen Union sowie eine Reihe von Empfehlungen völkerrechtlicher Einrichtungen. „Indem diese Empfehlungen nicht umgesetzt werden, wird nicht nur Polens Position als Vorreiter des demokratischen Wandels in der Region Mittel- und Osteuropa geschwächt, vielmehr wird der polnische Staat auch für Verstöße gegen das Recht der Europäischen Union oder die Europäische Menschenrechtskonvention verantwortlich gemacht", heißt es im Bericht.