EU-Beobachtung

HFHR unterstützt Klage gegen polnisches 'Zentrum zur Verhütung dissozialen Verhaltens'

Die HFHR unterstützt eine Schadensersatz-Klage gegen die umstrittene psychiatrische Einrichtung wegen mehrfacher Verstöße, einschließlich der Anwendung von Zwang, Behinderung des Kontakts mit der Familie und schlechtem Zugang zur Gesundheitsversorgung.

by Polish Helsinki Foundation for Human Rights

Wegen mehrfacher Verstöße im 'Nationalem Zentrum zur Verhütung dissozialen Verhaltens' hat ein Mandant der Helsinki Foundation for Human Rights (HFHR) Klage auf Schadenersatz gegen das polnische Staatsministerium eingereicht. Um seine Identität zu schützen nennen wir unseren Mandanten Joe. Zu den von ihm gemeldeten Verstößen gehören ein mangelhafter Zugang zu angemessener Gesundheitsversorgung, die Unterdrückung des Kontakts mit der Familie und die Anwendung von Zwangsmaßnahmen sowie die Unterbringung von Häftlingen in überfüllten Räumen über einen längeren Zeitraum.

Umstrittene geschlossene Einrichtung für Häftlinge, die ihre Haftzeit bereits beendet haben.

Das 2014 gegründete 'Nationale Zentrum zur Verhütung dissozialen Verhaltens', ist eine geschlossene Einrichtung zur Unterbringung von Häftlingen, die ihre Haftzeit bereits abgesessen haben. Es wird davon ausgegangen, dass die in der in der Einrichtung untergebrachten Häftlinge aufgrund ihrer psychischen Störungen eine Bedrohung für die Gesellschaft darstellen und dass eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass sie eine schwere Straftat begehen, die mit einer Freiheitsstrafe von mindestens 10 Jahren belegt ist. Das bedeutet, dass dort Häftlinge nach Verbüßung einer Freiheitsstrafe inhaftiert werden.

Das Gesetz, das zur Einrichtung des Zentrums führte, war umstritten. Seine Kritiker argumentierten, dass die Gründe für die Unterbringung von Häftlingen in dem Zentrum nicht eindeutig formuliert seien. Darüberhinaus habe die Inhaftierung von Personen in dem Zentrum eher einen repressiven als einem therapeutischen Charakter. Eine weitere Kontroverse war, dass das Gesetz die Möglichkeit bot, Menschen in der Einrichtung festzuhalten, selbst wenn sie das Verbrechen, für welches sie verurteilt wurden, begangen hatten, bevor das Gesetzt in Kraft trat. Viele Kommentatoren vertraten die Auffassung, dies verstoße gegen das Verbot der rückwirkenden Rechtsanwendung. Im November 2016 entschied der Verfassungsgerichtshof jedoch, dass das Gesetz zur Errichtung des Zentrums verfassungsmäßig sei.

In der überfüllten Einrichtung werden regelmäßig die Rechte der Häftlinge verletzt

Bereits während der Ausarbeitung des Gesetzes argumentierte HFHR, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen gegen in der Verfassung garantierte und international festgeschriebene Menschenrechtsstandards verstoßen könnten. Die HFHR hat im Verfahren zur Verfassungsprüfung des Gesetzes auch einen Amicus Curiae Brief vorgelegt und vertritt einen der Häftlinge des Zentrums vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Die kleine Gruppe von Häftlingen, die das Zentrum ursprünglich aufnehmen sollte bestand hauptsächlich aus bereits in der kommunistischen Ära zum Tode verurteilten Straftätern, deren Strafen nach dem Amnestiegesetz von 1989 in 25 Jahre Freiheitsstrafe umgewandelt wurden. Die Behörden behaupteten, die Häftlinge würden in dem Zentrum unter guten Bedingungen untergebracht, unter anderem in Einzelzellen. Es stellte sich jedoch schnell heraus, dass die Zahl der Häftlinge viel höher ist als geplant (derzeit über 60). Gleichzeitig wurde versäumt die Kapazität der Einrichtung zu erweitern, um eine so große Zahl von Gefangenen schnell genug aufnehmen zu können. Deshalb mussten die Bedingungen im Zentrum immer wieder als überfüllt eingestuft werden. Außerdem werden in dem Zentrum die Rechte der Insassen willkürlich und ohne rechtliche Grundlage eingeschränkt. Der Ombudsmann hat wiederholt seine Besorgnis über die Situation in der Einrichtung zum Ausdruck gebracht. Auch das Europäische Komitee zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (CPT) hat die Bedingungen im Zentrum kritisiert.

Unser Mandant 'Joe' wurde im Dezember 2015 in das Zentrum eingewiesen und ist seitdem dort. Mirt seiner Klage ersucht er um eine einstweilige Verfügung gegen das Staatsschatzamt, um sicherzustellen, dass die Verstöße, unter denen er zu leiden hat, eingestellt werden, sowie um Schadenersatz für frühere Verstöße geltend zu machen. Joe beantragte auch einen vorläufigen Rechtsschutz und fordert die Leitung der Einrichtung auf, spezifische Maßnahmen zu ergreifen, um die Verletzung seiner Rechte bereits während des Verfahrens zu unterbinden.

Mitarbeiter durchsuchen Insassen unrechtmäßig und verletzen systematisch ihre Privatsphäre

Joe erzählte uns, dass seine Unterkunft 27 Quadratmeter groß ist, mit etwas mehr als 12 Quadratmeter Wohnfläche. Es leben sechs bis acht Häftlinge in dem Raum. Diese Bedingungen stellen eine Überbelegung und Verletzung des Rechts auf Privatsphäre dar.

Joe behauptet auch, dass das Personal des Zentrums seine Privatsphäre unangemessen beeinträchtigt hat, als seine Frau und seine Tochter ihn besuchten. Die Besuche finden immer in Anwesenheit eines Wachmannes statt. Jeglicher Körperkontakt ist verboten. Darüber hinaus wird nach jedem Besuch eine Leibesvisitation durchgeführt, die aufgezeichnet wird. Für solche Maßnahmen gibt es keine gesetzliche Grundlage.

Die Häftlinge müssen an therapeutischen Aktivitäten teilnehmen, zu denen auch Psychotherapiesitzungen gehören, in denen ihr Sexualleben diskutiert wird. Joe hat sich darüber beschwert, dass persönliche Geständnisse, die während solcher Gespräche gemacht wurden, unzureichend geschützt sind, da sie in Notizen festgehalten werden, die für das gesamte Personal des Zentrums zugänglich sind.

Joe behauptet auch, dass die Führung ihn daran gehindert hat, sich einer medizinischen Prozedur zur Entfernung eines Marknagels zu unterziehen, der ihm 2015 nach einer Verletzung implantiert wurde. Dieser Metallstift verursacht Joe Schmerzen und Unannehmlichkeiten, die seine täglichen Aktivitäten behindern.

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