EU-Beobachtung

HFHR veröffentlicht aktuelle Forschungsergebnisse zu überlangen Gerichtsverfahren

In einem Versuch, die Veränderungen im Justizsystem zu bewerten, die sich im Anschluss an den Fall Rutkowski ergeben haben, hat die Helsinki-Stiftung für Menschenrechte in einer Umfrage Juristen zum Thema überlange Gerichtsverfahren befragt.

by Polish Helsinki Foundation for Human Rights
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Vor fünf Jahren hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ein Urteil in der Rechtssache Rutkowski und andere gegen Polen gefällt. In dem Urteil ging es um die überlange Dauer von Gerichtsverfahren. Die Helsinki-Stiftung für Menschenrechte hat jetzt Anwälte befragt, was sie zu diesem Thema denken.

Wir haben viele Rückmeldungen von Angehörigen der Rechtsberufe erhalten, wobei fast 500 Anwältinnen und Anwälten unserer Einladung zur Teilnahme an der Umfrage gefolgt sind. Nicht weniger als 95,8% der befragten JuristInnen bestätigten, dass die überlange Dauer der Gerichtsverfahren in Polen ein systemisches Problem darstellt. Gleichzeitig sahen nur 11,6% der Umfrageteilnehmer in Klagen gegen die überlange Verfahrensdauer einen wirksamen Rechtsbehelf.

Welche Lehren wurden daraus gezogen?

Indem der Gerichtshof befand, dass die überlange Verfahrensdauer in Polen ein systembedingtes Problem darstellt, war das Urteil richtungsweisend. Er begründete seine Entscheidung damit, dass die den Parteien eines übermäßig langen Verfahrens zuerkannten Entschädigungen ("Judical Awards") zu niedrig seien.

Der Zeitpunkt scheint passend, um zu bewerten, ob Gesetzgeber, Richter und Anwälte die richtigen Konsequenzen aus dem Rutkowski-Urteil gezogen haben. In ihrer Umfrage fragte die HFHR, welche Änderungen vorgenommen werden sollten und ob die Möglichkeit der Klage gegen die überlange Verfahrensdauer ihren Erwartungen entspricht.

Die Umfrage wurde von März bis Juni 2020 unter einer Gruppe von fast 500 Rechtsexpertinnen (Rechtsberater und Richter) durchgeführt.

"Die Ergebnisse unserer Umfrage bestätigen eindeutig, dass die Länge der Gerichtsverfahren in Polen und die Gestaltung der Klagemöglichkeit gegen die überlange Verfahrensdauer weiter diskutiert werden müssen. Einen Anstoß zur Intensivierung dieser Debatte dürfte auch eine jüngste Entscheidung des Ministerkomitees des Europarates geben, das im Juni zu dem Schluss kam, dass das Rutkowski-Urteil in Polen noch nicht umgesetzt wurde", erklärt Katarzyna Wiśniewska, Koordinatorin des Strategic Litigation Programme der HFHR.

Beunruhigende Konsistenz

Bemerkenswerte 95,8% der Befragten stimmten zu, dass die überlange Dauer von Gerichtsverfahren in Polen immer noch ein systemisches Problem ist. Sie nannten mehrere Hauptgründe für die überlange Verfahrensdauer, darunter die Länge der Pausen zwischen den Gerichtssitzungen (75% der Befragten), die Festlegung eines weit entfernten Termins für die erste Sitzung des Falles (73,9%), die verspätete Zustellung von Sachverständigengutachten oder die gerichtlich angeordnete Beauftragung weiterer Sachverständigengutachten (70%), die inaktive Herangehensweise der Gerichte an das Fallmanagement (63,2%), organisatorisches Missmanagement in den Gerichten (59,1%), unzureichendes richterliches Personal (52,7%) und ein hohes Maß an Verfahrensformalismus (50% der Befragten).

Angesichts des Grades der Komplexität der Ursachen, die die Dauer der Gerichtsverfahren verlängern, stellt sich die Frage, ob es überhaupt möglich ist, das Problem der übermäßig langen Gerichtsverfahren zu lösen.

"Es gibt keine andere Möglichkeit, da sich solche Verpflichtungen aus der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Rechtsprechung des Straßburger Gerichtshofs ergeben. Zweifellos sollte der erste Schritt darin bestehen, die Art und Weise zu ändern, in der die Reformen des Justizsystems umgesetzt werden. Solche Reformen erfordern mehr Umsicht, Expertenwissen und die Berücksichtigung der Perspektiven von Praktikern", sagt Dr. Piotr Kładoczny, Leiter der Rechtsabteilung der HFHR.

Die Befragten bewerteten auch die Handhabung von Klagen gegen die überlange Verfahrensdauer negativ.

"Obwohl die Statistiken zeigen, dass die Zahl der Beschwerden gegen die überlange Dauer der Gerichtsverfahren gestiegen ist und dass die Staatskasse dafür allein im Jahr 2018 zur Zahlung von fast 6 Millionen PLN verurteilt wurde, waren nur 11,6% der befragten Anwälte der Meinung, dass die Klagemöglichkeiten gegen die überlange Dauer der Verfahren ein wirksames Rechtsmittel darstellen", bemerkte HFHR-Anwalt Adam Klepczyński.

Beträchtliche 76,7% der befragten Anwälte gaben zu Protokoll, dass das Hauptproblem im Zusammenhang mit diesem Rechtsbehelf die Sorge der Klägerin / des Klägers ist, dass die Richter, die den (übermäßig langen) Hauptprozess beaufsichtigen, gegenüber der Klägerin / dem Kläger voreingenommen sein könnten. Mehr als die Hälfte (53%) der Befragten gaben an, dass die Einleitung eines solchen Klageverfahrens nicht zur Beschleunigung des Verfahrens beiträgt.

  • Auf Grundlage der Untersuchungsergebnisse und der Vorschläge der Befragten hat die HFHR die folgenden Empfehlungen ausgesprochen:
  • Dem Gesetzgebungsprozess im Justizbereich sollten ausführliche Diskussionen mit Wissenschaftlern und Fachleuten sowie breite öffentliche Konsultationen vorausgehen.
  • Der Mindestbetrag für übermäßig lange Verfahren (500 PLN pro Jahr der Verfahrensdauer) sollte mindestens auf einen Betrag angehoben werden, der dem vom EGMR in der Rechtssache Apicella/Italien festgelegten Standard entspricht (1.000 bis 1.500 PLN).
  • Freie Stellen im Justizwesen sollten besetzt werden, und die Praxis der häufigen Versetzungen von Richtern zwischen verschiedenen Abteilungen ihres Gerichts sollte eingestellt werden.
  • Die Gerichte sollten mehr Mittel erhalten, um den Nutzen neuer Technologien und elektronischer Hilfsmittel für die Durchführung der Verfahren zu erhöhen.
  • Richterinnen und Richter sollten eine angemessene Aus- und Fortbildung in den folgenden Bereichen erhalten: die Standards des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, die Verwaltung und Gewährleistung der Einhaltung der Standards durch die Parteien und Experten und die Nutzung neuer Technologien zur Beschleunigung der Verfahren ohne Beeinträchtigung ihrer Integrität.
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