Demokratie & Gerechtigkeit

Neue Hoffnung auf ein faireres Asylsystem in Europa

Ein Ausschuss des Europäischen Parlaments hat eine neue Fassung der Dublin-Verordnung gebilligt, die neue Hoffnung auf ein neues und verbessertes EU-Asylsystem bringt.

by Federica Brioschi

Diese Reform könnte die Art und Weise, wie die Europäische Union mit Asylverfahren umgeht, in historischem Ausmaß verändern. Bei der Ausarbeitung dieser überarbeiteten Fassung der Dublin-Verordnung hat der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres des Europäischen Parlaments viele der Schwierigkeiten der aktuellen Dublin-Verordnung (Dublin III) angesprochen und sich für die Lösung vieler Probleme, die in diesen Jahren des erhöhten Flüchtlingszustroms aufgetreten sind, eingesetzt.

Was wird sich ändern

Mit dieser Verordnung wird Dublin III in vielen Aspekten verbessert. Zunächst einmal wird es nicht das Land der Einreise in die EU sein, das die Asylanträge bearbeiten muss. Stattdessen gibt es mehrere Kriterien, die definieren, welches Land die Pflicht hat, dies zu tun. In erster Linie werden zum ersten Mal familiäre Bindungen in Betracht gezogen, zusammen mit einem breiteren Familienbegriff, der andere Familienmitglieder als die Kernfamilie einschließen soll.

Eine weitere wichtige Änderung ist die Einführung der Berücksichtigung anderer relevanter Verbindungen des Asylsuchenden mit einem bestimmten europäischen Land, wie etwa früherer Aufenthalte oder Schulbesuche. Diejenigen, die solche Verbindungen vorweisen können, dürfen verlangen, in das entsprechende Land verlegt zu werden. Ist es nicht möglich, eines dieser Kriterien anzuwenden, können Asylbewerber zwischen vier Ländern wählen, denen sie über ein so genanntes Quotensystem zugewiesen werden, wodurch eine gleichmäßigere Verteilung der Asylbewerber unter den EU-Ländern erreicht werden soll. Darüber hinaus gibt es auch die Einführung des Sponsoring-Systems.

Nächste Schritte

Nach der Abstimmung im Ausschusses (43 Stimme dafür und 16 dagegen), kommt es jetzt darauf an, ob auch der Europäische Rat der neuen Verordnung zustimmen wird. Die Mitglieder des Europäischen Rates sind die Staats- und Regierungschefs aller 28 EU-Mitgliedstaaten und ihre Standpunkte in dieser Angelegenheit sind sehr unterschiedlich. Die Hoffnung ist, dass sie die Bemühungen des Ausschusses nicht vollständig negieren und die vielen Verbesserungen der vorgeschlagenen neuen Dublin-Verordnung beibehalten werden.

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