Die Autorin des Märchenbuchs für Kinder "Ein Herz aus Amber" Neringa Dangvydė, wollte ihre Leser über Gruppen aufklären, die unter sozialer Ausgrenzung und Diskriminierung leiden.
Zwei der Märchen in ihrem Buch hatten auch homosexuelle Protagonisten - ein Prinz der einem schwarzen Schneider zugeneigt war und eine Prinzessin, die sich in die Tochter eines Schuhmachers verliebt.
Der Herausgeber von "Ein Herz aus Amber" die litauische Universität für Bildungswissenschaften, entfernte das Buch im Jahr 2014 aus den Regalen und bezeichnete es als "schädliche, primitive und voreingenommene Propaganda für Homosexualität."
Die Entscheidung der Universität basierte auf der Stellungnahme des Amtes für journalistische Ethik, in der es hieß, dass Märchen über die Ehe zwischen gleichgeschlechtlichen Charakteren dem Schutz von Minderjährigen zuwiderlaufen.
Aktive Zensur
Die Änderung des Gesetzes von 2009 erweitert die Liste der Materialien, die als schädlich für Minderjährige eingestuft werden, indem sie alles verbietet, das "Verachtung für die Werte der Familie zum Ausdruck bringt [und] Konzepte von Ehe und Familie fördert, die nicht dem in der Verfassung der Republik Litauen und im Zivilgesetzbuch der Republik Litauen ausgedrücktem entsprechen."
Zwei der Märchen im Buch handeln von homosexuellen Protagonisten.
Die fragliche Bestimmung kam bereits zur Anwendung, um die Selbstdarstellung von Homosexuellen zu zensieren, zum Beispiel, indem sichergestellt wurde, dass Werbung, die zur Teilnahme an der Baltic Pride einlud nur nach 11 Uhr ausgestrahlt werden konnte, und zwar mit der Warnung, dass diese Informationen nur für Erwachsene geeignet sind.
Keine Diskriminierung
Die Autorin klagte gegen die Entscheidung der Universität vor Gericht, und gab an, dass die Verteilung des Buches durch Diskriminierung gestoppt wurde, aber das Landgericht von Vilnius folgte ihrer Argumentation nicht.
Das Gericht bestätigte die Auffassung des Amtes des Inspektors für journalistische Ethik und wies darauf hin, dass "weder die Verfassung noch das Zivilrecht die Ehe in irgendeiner anderen Form als zwischen Personen unterschiedlichen Geschlechts, also einem Mann und einer Frau erwähnen."
Das Gericht habe nicht einmal versucht, zu prüfen, welchen möglichen Schaden Märchen über die gleichgeschlechtliche Ehe Minderjährigen tatsächlich antun könnten.
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