Etwa 1.000 Menschen beteiligten sich an einem von Lehrern und Schülern initiierten Staffel-Hungerst, um die ins Stocken geratene Reform des Staatsbürgerschaftsrechts zu unterstützen. Das 2015 von der Abgeordnetenkammer verabschiedete Gesetz, würde die Voraussetzungen für die italienische Staatsangehörigkeit bei in Italien geborenen Kindern ausländischer Eltern ändern. Nach derzeitiger Rechtssprechung können diese erst nach ihrem 18. Geburtstag italienische Staatsbürger werden, das neue Gesetz würde (endlich!) weitere Möglichkeiten einführen: ein modifiziertes Ius Soli und ein Ius Culturae.