Es gibt keinen Unterschied Im Laufe der letzten Jahrhunderte wurden viele Begriffe benutzt, um das zu beschreiben, was wir heute gemeinhin als "Menschenrechte" bezeichnen, etwa "Die Rechte des Menschen", "Bürgerliche Freiheiten" oder "Grundrechte".
Es gibt zwei Theorien darüber, warum die EU statt "Menschenrechte" den Begriff "Grundrechte" gewählt hat.
Eine besagt, dass sich die EU einfach deshalb mit dem Präfix "Grund-" wohler gefühlt hat als mit dem Begriff "Menschen-", weil der Begriff "Menschenrechte" bereits in den Verfassungen einiger Mitgliedsländer verwendet wurde. Die andere Theorie besagt, dass die EU eine narzisstische Tendenz hat, sich für zu gut für internationales Menschenrecht hält und der europäischen Öffentlichkeit vorgaukeln will, sie habe ihr mit der Schaffung der "Grundrechte" etwas Neues und Einzigartiges geschenkt. Netter Versuch, EU.
Nomen est omen?
Vereinfacht kann man sagen, dass Menschen, die innerhalb des EU-Systems zu Menschenrechtsthemen innerhalb der EU arbeiten, den Begriff "Grundrechte" verwenden.Wenn man sie fragt, werden sie antworten, dass sich der Begriff "Grundrechte" auf die Menschenrechte, wie sie das EU-Recht schützt bezieht.
Juristisch bedeutet dies, dass den Rechten in der EU-Grundrechtecharta (mehr dazu in einem der nächsten Artikel!) dieselbe Bedeutung beigemessen wird wie ihren Entsprechungen in der Europäischen Menschenrechtskonvention und den Menschenrechtsverträgen der Vereinten Nationen.
Wenn zum Beispiel der Gerichtshof der Europäischen Union die Bedeutung des, durch die EU-Charta geschützten, Anspruchs auf ein gerechtes Verfahren definieren soll, wird er im Normalfall einfach nachsehen, was der Europäische Gerichtshof für Menschrechte dazu sagt und dessen Entscheidung kopieren.
Menschenrechte sind universell
Die Grundrechtecharta schafft eigentlich keine neuen Rechte, oder solche die sich von bereits in den internationalen Menschenrechtsverträgen enthaltenen Rechten unterscheiden. Und so sollte es auch sein. Menschenrechte müssen "universell" sein, das bedeutet, man hat sie, einfach weil man ein Mensch ist. Obwohl es manchmal leichte Unterschiede geben kann, wie sie interpretiert werden, sollten sich die Menschenrechte eigentlich nicht von Land zu Land oder von Kultur zu Kultur unterscheiden.
Mache Menschen meinen, die Grundrechtecharta sei die modernste und längste Liste der Menschenrechte.
Das stimmt eigentlich nicht. Die Charta zählt zwar ein paar Rechte auf, die in anderen Verträgen nicht explizit erwähnt werden, etwa das Recht auf Datenschutz. Aber zum größten Teil wurden alle Rechte in der Charta bereits in internationalem Recht anerkannt. Datenschutz zum Beispiel wurde einfach als Teil des Rechts auf Privatsphäre behandelt. Als sich die Mitgliedsländer der EU auf die Liste der Rechte, die in der EU-Grundrechtecharta enthalten sein sollen, einigten, haben sie größtenteils einfach die Rechte kopiert, die in der Europäischen Menschenrechtskonvention und in den Menschenrechtsverträgen der Vereinten Nationen enthalten waren und denen sie bereits viele Jahre zuvor einzeln beigetreten waren.