Obwohl es im polnischen und im internationalen Recht Vorschriften gibt, die ihnen uneingeschränkte Mobilität mit einem Blindenhund gewährleisten, müssen Sehbehinderte häufig für dieses Recht kämpfen.
Ein Klient der Helsinki Foundation for Human Rights (HFHR) wollte 2014 von Lublin nach Warschau reisen. Sie entschied sich für einen privates Busunternehmen und der Fahrer verweigerte ihr den Zugang zum Bus mit der Begründung, dass die Unternehmenspolitik den Transport von Tieren untersage.
Ein Gericht entschied im März 2016, dass sich das Unternehmen entschuldigen und 5.000 PLN (rund 1.200 Euro) für soziale Zwecke spenden muss. Das Urteil war noch nicht rechtskräftig. Nach Ansicht des Gerichts war das Verhalten der Busfahrer ein entsetzlicher Akt der Diskriminierung.
"Die Entscheidung des Gerichts ist ein deutliches Zeichen dafür, dass es ist nicht akzeptabel ist, das gesetzlich garantierte Recht zu verletzen, öffentliche Einrichtungen zu betreten, zu denen auch öffentliche Transportmittel zählen, auch wenn man durch einen Blindenhund begleitet wird", sagte Dorota Pudzianowska, Rechtsanwältin bei der HFHR.
Diskriminierung in Restaurants
Dies ist nicht das erste von der HFHR überwacht Gerichtsverfahren in Bezug auf Diskriminierung von Menschen mit Assistenzhunden. Im Januar 2016 hörte ein Gericht in erster Instanz einen Fall von sehbehinderten Menschen, denen der Zugang zu einem Restaurant verweigert wurde, weil sie von Begleithunden unterstützt wurden.
Die Mitarbeiter des Restaurants sagte ihnen, es sei unmöglich, sie drinnen essen zu lassen und boten einen Tisch auf der Terrasse an. Aber in diesem Moment begann es stark zu regnen und die Temperatur fiel schnell. Die Kunden wollten deshalb drinnen bleiben.
Sie informierten die Mitarbeiter über ihr Recht auf uneingeschränkte Mobilität und präsentierten ihre Zertifikate, aber sie durften das Lokal immer noch nicht betreten. Nachdem der Ablehnung im Freien zu essen, wurden sie gebeten, das Restaurant zu verlassen. Nach Ansicht der Kunden, behauptete das Personal, dass die Hunde Kinder, die im Restaurant waren, beißen könnten.
Nach Auffassung des Gerichts wurde den Kunden das Betreten des Lokals verweigert weil es keinen freien Tisch mehr gab, nicht wegen der Anwesenheit ihrer Assistenzhunde oder wegen ihrer Behinderung, deshalb habe auch keine Diskriminierung vorgelegen.
Gesetz und Wirklichkeit
Sehbehinderte, die von Hunden unterstützt werden, erfahren in Polen oft Diskriminierung. Aus diesem Grund wurde vor ein paar Jahren das Gesetz geändert. Derzeit garantiert das Gesetz über die berufliche und soziale Rehabilitation und die Beschäftigung von Behinderten diesen den Zutritt mit Hunden zu den meisten öffentlichen Einrichtungen wie etwa Plätzen, Kinos, Theatern, Restaurants, Institutionen und öffentlichen Verkehrsmitteln.
Darüber hinaus ist jede Art von Diskriminierung wegen einer Behinderung nach Artikel 5 der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen verboten. Das Abkommen, das unabhängige und umfassende Teilhabe am gesellschaftlichen Leben fordert, betont auch das Recht der Behinderten auf die Verwendung angemessener Vorkehrungen.
Dennoch wurde das Problem der Diskriminierung von Sehbehinderten nicht gelöst. Die Präsidentin der Stiftung Vis Maior, die Menschen mit Sehbehinderung unterstützt, sagte in einem Interview für den Nachrichtensender TVN24, dass sie immer noch mit vielen Fällen von Sehbehinderten konfrontiert sind, denen der Zutritt zu öffentlichen Einrichtungen verweigert wurde, weil sie von einem ausgebildeten Blindenhund begleitet wurden. Dies sei sogar vorgekommen, wenn gleichzeitig im selben Gebäude Aktivitäten für Sehbehinderte angeboten wurden.
Mehr über die Situation von Menschen mit Sehbehinderung in Polen kann man in der Publikation Die heimliche Mehrheit in Polen erfahren, die hier zum Download zur Verfügung steht.