Das Bulgarian Helsinki-Committee (BHC) hat seine erste Studie zu den spezifischen Problemen und Bedürfnissen von inhaftierten Frauen veröffentlicht.
Die Studie wurde im August 2015 durchgeführt und betont das Recht auf Familienleben, Schwangerschaft, Geburt und Kinderbetreuung im Frauengefängnis.
Der fehlende Gender-Ansatz im Strafvollzug ist wahrscheinlich auf den geringen Anteil von weiblichen Insassen (etwa vier Prozent) zurückzuführen.
Trennung
Aufgrund der Tatsache, dass es in Litauen nur ein Frauengefängnis gibt, kann das Rechtsprinzip, Gefangene so nahe an ihrem Wohnort wie möglich unterzubringen nicht realisiert werden.
Das führt zu anderen Problemen, wie mangelndem Kontakt zu Familie und Freunden und hat einen so einen negativen Einfluss auf die Wiedereingliederung der Gefangenen in die Gesellschaft, wenn diese das Gefängnis verlassen.
Im Juli 2015 waren 93 Insassen Mütter von Kindern unter 18 Jahren und wiederum 33 Prozent davon alleinerziehend. Während die meisten Kinder in ihrem gewohnten familiären Umfeld oder beim Partner des Häftlings bleiben, werden 35 Prozent der Kinder stattdessen bei Verwandten, in Einrichtungen, Pflegefamilien oder anderswo untergebracht. Die effektive Trennung einer Mutter von dem Leben ihrer Kinder führt zu schwerem Leid.
Das bulgarische Strafrecht enthält keine besonderen Regeln für die Bestimmung der Bestrafung von Frauen in Fällen von Schwangerschaft, Geburt, Stillzeit oder wenn diese sich um Neugeborene kümmern, es gibt keine Alternative zu Gefängnis oder Strafanstalt.
Zwischen 2011 und 2014 gab es 58 überwachte Schwangerschaften in Gefängnissen. Nur 11 schwangeren Frauen vor der Geburt freigelassen.
Obwohl sie etwas gelockert werden, sind die Bedingungen für schwangere Frauen im Gefängnis hart und ungeeignet, ihre gesundheitlichen und sozialen Bedürfnisse zu befriedigen.
Die Eimer
Die größten Probleme sind das Fehlen von sanitären Anlagen in den Gefangenenzellen, die unzureichende Anzahl von Duschen, Toiletten und Waschbecken in den gemeinsamen Waschräumen, sowie der begrenzte Zugang zu warmem Wasser.
Insassen deren Haftbedingungen vorschreiben, dass sie nachts in verschlossenen Zellen untergebracht werden, erhalten Eimer für ihre physiologischen Bedürfnisse.
Ein weiteres wichtiges Thema, dem sich der Bericht widmet, betrifft das Recht der Frauen auf Bewährung. Obwohl 82 Prozent der Frauen für Nicht-Gewaltverbrechen im Gefängnis sitzen und der prozentuale Anteil der Häftlinge die für ein zweites oder ein drittes Mal inhaftiert sind zweimal so niedrig ist wie bei den Männern, werden Männer fünfmal häufiger als Frauen für eine vorzeitige Haftentlassung vorgeschlagen.