Der Oberste Gerichtshof Irlands hat erklärt, das dort geltende Arbeitsverbot für Asylbewerber verstoße gegen das Verfassungsrecht auf Beschäftigung. Ein Mann aus Birma, der in den letzten acht Jahren wegen seines Asylstatus daran gehindert wurde, einer Beschäftigung nachzugehen, hatte erfolgreich geklagt. Laut Gericht dürfe der Staat zwar legitime Beschränkungen für die Beschäftigung von Asylsuchenden auferlegen, der relevante Abschnitt des derzeitigen Flüchtlingsgesetzes beseitige aber das Recht auf Arbeit insgesamt.