EU-Beobachtung

Folter: Italien blockiert Häftlingsüberführung nach Rumänien

Laut einem aktuellen Gerichtsurteil müssen die italienischen Behörden das Risiko unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung erneut prüfen, bevor sie eine Strafgefangene nach Rumänien überführen dürfen.

by Valeria Pescini

Ungewisses Schicksal

Der italienische Kassationsgerichtshof hat ein Urteil eines rangniedrigeren Gerichts aufgehoben, nach dem die Regierung aufgrund eines Europäischen Haftbefehls, die rumänische Staatsbürgerin C.D. Enache an die rumänischen Behörden hätte ausliefern müssen. Das Kassationsgericht stimmte der Berufung Enaches gegen den Auslieferungsbeschluss des Berufungsgerichts von Venedig mit der Begründung zu, dieser verstoße gegen italienisches Recht, das Auslieferungen verbietet, wenn dadurch für die betroffene Person die Gefahr besteht, gefoltert oder unmenschlich oder erniedrigend behandelt oder bestraft zu werden.

In der Entscheidung des Kassationsgerichts wird auf die bestehende Rechtsprechung verwiesen, die die Regierung verpflichtet, sich umfassend zu vergewissern, dass abgeschobene Personen bei ihrer Rückkehr nicht ernsthaft gefährdet sind. Dies gilt insbesondere dann, wenn Staaten um die Auslieferung ersucht haben, deren Gefängnissysteme für ihren Missbrauch und ihre minderwertigen Bedingungen berüchtigt sind, wie dies für Rumänien der Fall ist.


Europäische Präzedenzfälle

Der Gerichtshof verwies auch auf die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (CJEU), insbesondere auf die verbundenen Rechtssachen Aranyosi and Căldăraru, in denen bekräftigt wurde, dass die ausliefernden Staaten alle erforderlichen Informationen einholen und "konkrete und präzise" Kontrollen der Haftbedingungen und der Behandlung in einem Bestimmungsland durchführen müssen.

Im vorliegenden Fall stellte das Kassationsgericht fest, dass die von den rumänischen Behörden übermittelten Informationen nicht ausreichen, um die Haftbedingungen für Enache zu überprüfen. Der Gerichtshof zeigte sich besonders besorgt darüber, dass die rumänischen Behörden nicht bereit waren mitzuteilen, in welchem Gefängnis Enache untergebracht werden sollte und welches Haftregime für sie gelten werde.

Neben der Berufung auf die Rechtsprechung des CJEU verwies der Kassationsgerichtshof auch auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), das sich auf den individuellen Mindestraum in Gefängnissen bezieht. In Muršić v. Croatia vertrat der EGMR die Auffassung, dass bei der Feststellung von Verstößen gegen Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention, der Folter und unmenschliche oder erniedrigende Behandlung verbietet, der Zellraum, der jedem Häftling zur Verfügung gestellt wird, berücksichtigt werden muss. Der EGMR entschied in Muršić, dass Zellen mindestens drei Quadratmeter groß sein müssen, da sonst die Gefahr eines Verstoßes gegen Artikel 3 besteht.

Neue Bewertung erforderlich

Im vorliegenden Fall stellte das italienische Gericht fest, dass Rumänien bei der Inhaftierung von Enache "mit hoher Wahrscheinlichkeit" gegen Artikel 3 verstoßen würde. Wegen dieser "starken Vermutung", so das Gericht, seien die italienischen Behörden verpflichtet sicherzustellen, dass ihre rumänischen Amtskollegen in drei Bereichen bereit seien, einen angemessenen Ausgleich für jeglichen Mangel an persönlichem Freiraum zu schaffen. Das sind: eine fest-bemessene Haftzeit, die ausreichende Bewegungsfreiheit des Häftlings und Zugang zu angemessenen Aktivitäten außerhalb der Zelle sowie "allgemein faire Haftbedingungen".

Nach Ansicht des Kassationsgerichtshofs konnten die von den rumänischen Behörden übermittelten Informationen in diesen drei Bereichen die Anforderungen nicht erfüllen und sie bieten keine Zusicherungen über die allgemeine Qualität der Inhaftierung von Enache. Aus diesem Grund hob der Gerichtshof das Urteil des Berufungsgerichts auf und ordnete eine neue Bewertung an, um das tatsächliche Risiko einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung für Enache in Rumänien zu ermitteln. Der Gerichtshof verwies den Fall zurück an eine andere Abteilung des Berufungsgerichts von Venedig und forderte diese auf, ein neues Urteil zu fällen.

Donate to liberties

Gemeinsam machen wir den Unterschied

Wenn viele sich zusammenschließen, besiegen wir die wenigen, die denken, sie hätten die ganze Macht. Schließ dich uns an, es geht um Rechte für uns alle.

Mach mit beim Schutz unserer Freiheiten

Wir haben
► Den größten Fonds für Demokratieinitiativen in der EU geschaffen
► Neue Befugnisse geschaffen, um Autokraten die EU
► Finanzierung zu entziehen
► neue EU-Regeln verfasst, um Journalisten und Aktivisten vor Scheinklagen zu schützen

► Über 400 Menschenrechtsverteidiger/innen ausgebildet, um die Kampagnen, die dir am Herzen liegen, zu unterstützen.


Weitere Meilensteine

Gemeinsam machen wir den Unterschied

Wenn viele sich zusammenschließen, besiegen wir die wenigen, die denken, sie hätten die ganze Macht. Schließ dich uns an, es geht um Rechte für uns alle.

Aboniere den Newsletter, um

dabei zu sein

Warum sollte ich?

Du bekommst die neuesten Berichte vor allen anderen!

Du kannst miterleben, wie wir uns für Deine Rechte einsetzen!

Du wirst sehen, was wir erreicht haben!

Zeig mir ältere Ausgaben des Newsletters