Am 13. Oktober stimmte das italienische Parlament zum ersten Mal einem neuen Staatsbürgerschaftsgesetz zu, in dem Bürger auf Grund von 'ius soli' oder 'ius culturae', anstelle von 'ius sanguinis' anerkannt werden. Das bedeutet, dass Kinder von Bürgern aus Drittstaaten bei Geburt oder bei Erreichen der Volljährigkeit registriert werden könnten - wie italienische Bürger wenn sie in Italien geboren worden sind (wenn wenigstens ein Elternteil eine reguläre Aufenthaltserlaubnis hat) oder für mindesten zwei Jahre in Italien zur Schulen gegangen sind. Das neue Gesetz wird jetzt dem Senat vorgelegt.