Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte fällte am 13. Januar 2015 ein Urteil über kriminelle Diffamierung und Meinungsfreiheit. In seiner Entscheidung im Fall Maciejewski v. Poland, entschied das Gericht, dass die Verurteilung eines Journalisten wegen Verleumdung sein, in Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention verbrieftes, Recht auf freie Meinungsäußerung verletzte. Der Journalist wurde von Dr. Adam Bodnar und Dominika Bychawska-Siniarska von der Helsinki Foundation for Human Rights vertreten.