Schon seit 2010 wurde kein rumänischer Richter mehr für juristische Fehler belangt, die zu einer Verurteilung des Staates durch den Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) geführt haben. Das liegt daran, dass die gesetzliche Verjährungsfrist für gerichtliche Fehler in Rumänien mit 2, 5 oder 8 Jahren kürzer ist, als jene der EGMR-Urteile.
Rumänien steht bei der Zahl der EGMR-Verurteilungen gegen den Staat in Eurpa, nach der Türkei, Italien und Russland an vierter Stelle. 2015 allein musste Rumänien 8 Millionen Euro an Schadensersatz in diesem Zusammenhang zahlen.