Viele europäische Länder haben es inzwischen Menschen des gleichen Geschlechts ermöglicht, einander legal zu heiraten, oder sie haben zumindest Gesetze erlassen, die verschiedene Rechtsformen von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften zulassen.
In diesen Ländern ist die Achtung des Privat- und Familienleben auch für gleichgeschlechtliche Paare garantiert, und sie haben die Möglichkeit, eine eigene Familie zu gründen oder das Kind ihres Partners zu adoptieren.
Das neue italienische Gesetz über Zivile Lebensgemeinschaften
Italiens Senat hat sein Gesetz über Zivile Lebensgemeinschaften für gleichgeschlechtliche Paare erst 2016 verabschiedet, in Folge des wegweisenden Urteils im Fall Oliari and Others v. Italy. In diesem Urteil befand der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, dass Italien im Zusammenhang mit dem Recht auf Privat- und Familienleben von homosexuellen Menschen gegen die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte verstößt.
Das Gericht sah in dem Fehlen einer rechtlichen Möglichkeit für homosexuelle Menschen, eine registrierte Partnerschaft einzugehen, eine Form von Diskriminierung.
Das italienische Gesetz über Zivile Lebensgemeinschaften ist ein großer Schritt für LGBT-Rechte, aber leider fehlen viele wichtige Bestimmungen über die elterlichen Rechte. Einer der umstrittensten Teile des Gesetzes ist, dass es die Stiefkindadoption durch einen nicht-biologischen Elternteil nicht erlaubt, wodurch die Kinder in Gefahr sind, aufgegeben zu werden.
Noch nicht angekommen: Italiens neues Gesetz über Zivile Lebensgemeinschaften bleibt ohne das Recht auf Stiefkindadoption irgendwie hohl.
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Das Fehlen dieses Rechts macht aus dem Gesetz einen Scheinsieg ohne echte Wirkung. Neben der Frage der zivilen Partnerschaft ist auch die Regelung der Adoption für homosexuelle Menschen extrem wichtig.
Homosexuellen Menschen ehelichen Rechte zu verweigern und sie davon auszuschließen, durch Stiefkindadoption legale Eltern zu werden, beseitigt viele der positiven Vorteile des Gesetzes und kann auch als eine Form von Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung gesehen werden.
Anderswo in Europa
Die skandinavischen Länder - Dänemark, Norwegen und Schweden - zusammen mit den Benelux-Ländern - Belgien, den Niederlanden und Luxemburg - sowie Island und Finnland sind in Europa führend darin, die rechtliche Situation von LGBT-Menschen zu verbessern.
1989 war Dänemark das erste europäische Land, welches ein Gesetz über zivile Lebensgemeinschaften verabschiedete.
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Alle diese Länder haben bereits gleichgeschlechtliche Ehen anerkannt, mit allen rechtlichen Vorteilen und dem gleichen Schutz, den heterosexuelle Ehen genießen. (In Finnland wird das Gesetz über die gleichgeschlechtliche Ehe erst 2017 in Kraft treten).
Darüber hinaus haben die oben genannten Länder auch zivile Partnerschaften von gleichgeschlechtlichen Paaren, Stiefkindadoption und die gemeinsame Adoption von Kindern durch gleichgeschlechtliche Paare anerkannt.
1989 wurde Dänemark das erste europäische Land, in dem es ein nationales Gesetz gleichgeschlechtlichen Paaren erlaubt, in einer eingetragenen zivilen Lebensgemeinschaft verbunden zu werden; 10 Jahre später wurde das Gesetz überarbeitet, um die Stiefkindadoption zu erlauben. Im Jahr 2010 stimmte das dänische Parlament ab und gab homosexuellen Paaren in zivilen Partnerschaften das Recht, gemeinsam Kinder zu adoptieren. Schließlich wurden im Jahr 2012 gleichgeschlechtliche Ehen legalisiert.