Im November 2018 organisierten die Belgische Liga für Menschenrechte (LDH), ZIN TV, Krasnyi und das Frédéric Moreau de Bellaing Collective zum ersten Mal die kollektive Kunstausstellung "don't shoot", die sowohl die polizeiliche Repression gegen Migranten als auch die sozialen Bewegungen und Bürger, die Solidarität zeigen, thematisierte. Außerdem verurteilt die Ausstellung Verstöße gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung.
Der Brüsseler Polizeibezirk und vier seiner Beamten, die sich auf einigen während der Ausstellung gezeigten Fotos wiedererkannten, fanden diese Initiative nicht gut und behaupten, sie würde ihr Recht auf Privatsphäre verletzen (obwohl die Fotos sie nicht privat sondern in Ausübung ihrer offiziellen Aufgaben im öffentlichen Raum darstellen).
Unter dem Vorwand des Rechts auf Kontrolle über das eigene Bild erhoben sie eine Klage gegen die drei Verbände, forderten 20.000 Euro Schadenersatz und sei forderten das Gericht auf, für jeden Tag eine Strafe von 5.000 Euro zu verhängen, solange die Bilder ausgestellt blieben. Diese Klage steht in krassem Widerspruch zum Recht auf freie Meinungsäußerung und zum Recht auf Information der Öffentlichkeit. Sie widerspricht der Rechtsauffassung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des Gerichtshofs der Europäischen Union.
Zu den Themen, die in diesem Prozess verhandelt werden, gehören das Recht auf Aufzeichnung von Polizeiaktionen, das Recht auf Information und das Recht auf freie Meinungsäußerung, aber auch die zunehmende Kriminalisierung sozialer Bewegungen. Das sind entscheidende Fragen, die uns alle betreffen.