Demokratie & Gerechtigkeit

Klage gegen neues Vaterschaftsgesetz in Belgien

11 Bürgerrechts-Organisationen klagen gemeinsam vor dem belgischen Verfassungsgericht gegen das neue Gesetz "über die betrügerische Anerkennung der Vaterschaft". Sie sind davon überzeugt, dass es gegen nationales und internationales Recht verstößt.

by David Morelli

Die elf hinter der Klage stehenden Nichtregierungsorganisationen sind sich einig, dass dieses Gesetz gegen die belgische Verfassung und gegen das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes verstößt. Diesen Standpunkt vertritt auch der belgische Staatsrat in seiner an die Regierung gerichteten, sehr kritischen Stellungnahme.

Weil es auf diesem Gebiet bereits wirksame Mechanismen gegen Betrug gibt, sind nach Auffassung der Kläger die im neuen Gesetz vorgesehenen Maßnahmen zur Bekämpfung der betrügerischen Anerkennung der Vaterschaft vollkommen unverhältnismäßig und unnötig.

Das am 1. April in Kraft tretende neue Gesetz gegen die betrügerische Anerkennung wird es Standesbeamten der Gemeinden ermöglichen, die Anerkennung der Vaterschaft eines Kindes offiziell zu verweigern.

Das Wohl des Kindes wird außer Acht gelassen.

Das Grundsatz des Kindeswohls, eines der Hauptprinzipien des Übereinkommens über die Rechte des Kindes, das auch in der belgischen Verfassung verankert ist, wird von dem Gesetz vollkommen außer Acht gelassen.

Die neue Gesetzgebung erlaubt Standesbeamten, die Anerkennung eines Kindes allein aufgrund eines Betrugsverdachts abzulehnen, ohne prüfen zu müssen, ob diese Ablehnung dem Wohl des Kindes dient.

Und das Gesetz geht noch weiter: Ein Beamter kann die Anerkennung der Vaterschaft auch bei einer offensichtlichen biologischen Bindung zum Kind verweigern, und zwar wenn er aus einer sogenannten "Kombination von Umständen" schließen kann, dass die betreffende Person versucht, die Vaterschaft nur aus betrügerischen Gründen herzustellen.

Nach dem neuen Gesetz kann ein Beamter auf Grundlage seines persönlichen Urteils entscheiden, ob er eine Vaterschaft offiziell anerkennt oder ablehnt. Darüber hinaus ist in dem neuen Gesetz auch kein spezifischer (schneller und für alle zugänglicher) Rechtsbehelf gegen eine solche Entscheidung vorgesehen.

Eine unverhältnismäßige und unnötige Maßnahmen

Die vorgeschlagenen Maßnahmen stehen in keinem Verhältnis zum angestrebten Zweck der Betrugsbekämpfung, da sie zu einer Ablehnung der Anerkennung der Vaterschaft eines Kindes führen können.

Tatsächlich gibt es jedoch bereits zwei Mechanismen zur Bekämpfung des Phänomens der so genannten betrügerischen Anerkennung: den Entzug der Aufenthaltserlaubnis eines Elternteils, der die Erlaubnis durch eine betrügerische Anerkennung der Vaterschaft erworben hat, und eine "Aufhebungsanweisung" gegen den Akt der Anerkennung selbst.

Diese beiden Mechanismen werden seit vielen Jahren genutzt, um diese Betrugsfälle wirksam zu bekämpfen.

Diskriminierung von in Belgien geborenen Kindern

Darüber hinaus werden Kinder, die von zwei rechtmäßig in Belgien ansässigen Eltern geboren wurden durch dieses Gesetz anders behandelt als Kinder, die von nur einem rechtmäßig in Belgien ansässigen Elternteil geboren wurden. Für erstere kann die Anerkennung der Vaterschaft niemals verweigert werden.

Diese Ungleichbehandlung ist ungerechtfertigt, weshalb das Gesetz gegen die Grundsätze der Gleichheit und Nichtdiskriminierung verstößt.

Schwere Folgen für die Kinder

Nach der Weigerung eines Standesbeamten, die Vaterschaft ihres belgischen, europäischen, oder ausländischen Vaters mit einer Aufenthaltserlaubnis, anzuerkennen, erhalten die betroffenen Kinder keinen Aufenthaltsstatus.

Dadurch können die Kinder, deren Vaterschaftsanerkennung verweigert wurde, ihren Vater eventuell nicht kennenlernen, oder mit ihm in Verbindung treten, haben keinen Anspruch auf einen Unterstützungsbeitrag von ihm und auch kein Recht, von ihm zu erben.

In einigen Fällen werden diese Kinder nicht einmal wissen, woher sie kommen. Diese vielfältigen Folgen sind schwerwiegende Verletzungen der Rechte des Kindes.

Die hier aufgelisteten 11 NGOs klagen gemeinsam gegen dieses Gesetz:

  • UNICEF Belgique
  • Kinderrechtencoalitie Vlaanderen
  • La Coordination des ONG pour les Droits de l’Enfant
  • Medimmigrant
  • Coordination des Initiatives pour Réfugiés et Etrangers (C.I.R.E.)
  • Point d’Appui – Service d’Aide aux personnes sans papiers
  • Service Droit des Jeunes (S.D.J.)
  • La Ligue des Droits de l’Homme
  • L’Association pour le Droit des Etrangers (ADDE)
  • Défense des Enfants (DEI) Belgique
  • L’Ordre des Barreaux Francophones et Germanophone (l’O.B.F.G.)
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