Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 6. Oktober im Fall Schrems (Facebook Privatsphäre) bestätigte den Ansatz der Europäischen Kommission das 'Safe Harbor' Abkommen mit den USA zu überarbeiten, um einen besseren Datenschutz zu gewährleisten.
Vizepräsident Andrus Ansip und die Kommissare Günther Oettinger und Věra Jourová hatten sich am 15. Oktober mit Vertretern aus Business und Industrie getroffen und wurden um eine klare und einheitliche Interpretation des Urteils gebeten sowie um mehr Klarheit über die Instrumente, welche sie für den Datentransfer nützen können.
Die Kommission veröffentlichte am 6. November einen Leitfaden über die Möglichkeiten des transatlantischen Datentransfers, um Unternehmen dabei zu helfen, dem Urteil zu entsprechen und wenn möglich auf alternative Datenübertragungswege zuzugreifen.
Sicherungen für den Datenverkehr
Die Kommission wird auch daran arbeiten, die Verhandlungen für ein erneuertes und gesundes Rahmenprogramm für den transatlantischen Transfer vertraulicher Daten abzuschließen, welches die in dem Gerichtsurteil spezifizierten Anforderungen erfüllt, insbesondere was die Beschränkungen und Sicherungen für den Zugriff auf persönliche Daten durch die US-Behörden betrifft.
Der für den Digitalen Markt zuständige Vizepräsident Ansip meinte dazu:
"Die EU und die USA sind sich gegenseitig die wichtigsten Handelspartner. Der Datenfluss zwischen unseren beiden Kontinenten ist essentiell für Menschen und Wirtschaft. Auch wenn es bereits alternative Methoden gibt, bleibt ein sichererer neuer Rahmen die beste Lösung, um unsere Bürger zu schützen und die Wirtschaft, insbesondere Start-Ups zu fördern."
Ziel der Kommission ist es, diese Verhandlungen innerhalb von drei Monaten abzuschließen.
Ein hilfreiches Q&A (Sammlung von Fragen und Antworten) zum transatlantischen Datentransfer gibt es hier.