EU-Beobachtung

Belgien setzt Waffenausfuhrgenehmigungen für Saudi-Arabien aus

Laut einem aktuellen Urteil des obersten Gerichtshof Belgiens wurden bei der Erteilung von Ausfuhrgenehmigungen die Auswirkungen von Waffenexporten nach Saudi-Arabien auf die Menschenrechte nicht ausreichend berücksichtigt.

by David Morelli

Als oberstes Verwaltungsgericht des Landes hat der belgische Staatsrat geurteilt, dass die wallonische Regierung die negativen Auswirkungen von Waffenexporten nach Saudi-Arabien auf die Grundrechte in diesem Land sowie im Jemen nicht ausreichend untersucht hat.

Im Dezember 2017 klagte das Liberties Mitglied LDH gemeinsam mit CNAPD und unterstützt von der belgischen Sektion von Amnesty International vor dem Staatsrat, um die im Oktober 2017 vom Ministerpräsidenten Walloniens erteilten Waffenausfuhrgenehmigungen für Saudi-Arabien auszusetzen und aufzuheben.

Drei Gründe für die Klage

Die NRO haben drei Gründen für ihre Klage genannt. Erstens wollten sie die Entsendung von militärischen und leichten Waffen nach Saudi-Arabien verhindern, die es den Behörden ermöglichen, massive Verletzungen der Grundrechte zu begehen (für die dieses Land kontinuierlich verantwortlich ist, nicht nur innerhalb seiner Grenzen, sondern auch außerhalb, wie im Jemen).

Zweitens, weil die erneute Erteilung einer solchen Genehmigung (insgesamt schon die achtundzwanzigste) die Frage der mangelnden Transparenz bei der Entscheidung über solche Ausfuhrgenehmigungen aufwirft.

Drittens, weil die Klage die Möglichkeit bot, die Umsetzung eines europäischen Embargos voranzutreiben. Nach dem gemeinsamen Standpunkt des Rates der EU zu diesem Thema muss ein Mitgliedstaat vor der Erteilung einer Waffenausfuhrgenehmigung andere Mitgliedstaaten konsultieren, die sich bereits geweigert haben, eine Genehmigung für eine ähnliche Ausfuhr zu erteilen (in Bezug auf das Empfängerland und die Art der Waffen, die exportiert werden).

Die Beschlüsse des Staatsrates bedeuten, dass die Region Wallonien angesichts der Lage im Jemen und in Saudi-Arabien ihre Waffenausfuhren nach Saudi-Arabien aussetzen muss, da die Wahrscheinlichkeit besteht, dass diese Waffen von Saudi-Arabien weiterhin genutzt werden, um die internationalen Menschenrechtsnormen zu verletzen.

Saudi-Arabien verfolgt eine Politik, die seinen internationalen Verpflichtungen und den Interessen Belgiens völlig zuwiderläuft. Der Staatsrat betont, dass die Region Wallonien auch im Rahmen der Terrorismusbekämpfung keine Risikobewertung hinsichtlich einer solchen Ausfuhr vorgenommen hat.

Demokratische Aufsicht erforderlich

Der Staatsrat bestätigt, dass die Erlasse, mit denen die Regierung auf die Klage von LDH und CNAPD gegen Waffenexporte nach Libyen im Jahr 2011 reagiert hat, unzureichend waren. Das entsprechende wallonische Dekret muss umfassend reformiert werden, damit Transparenz gewährleistet und eine öffentliche Debatte über dieses Thema ermöglicht werden kann.

Zu diesem Zweck ist die Übermittlung von Informationen, die es den Parlamentariern ermöglichen, ihre Kontrollbefugnisse tatsächlich auszuüben, unerlässlich. Es muss eine echte demokratische Kontrolle der Waffenausfuhren umgesetzt werden, die es ermöglicht festzustellen, ob die Ausfuhren gegen die Verpflichtungen Belgiens verstoßen.

Um die Regierung wirksam kontrollieren und gegebenenfalls zum Handeln auffordern zu können, muss das Parlament Zugang zu den Stellungnahmen der Kommission haben. Zumindest sollte dem Parlament jeden Monat ein Bericht vorgelegt werden (und nicht wie bisher jedes halbe Jahr). Darüber hinaus würde die Einrichtung einer pluralistischen Kommission, in der unabhängige Vertreter in der Mehrheit sind und die für die Erteilung der Lizenzen zuständig wäre, verhindern, dass die Einhaltung der Menschenrechte durch Handels- und Industrieinteressen beeinträchtigt wird.

Schließlich erinnert der Staatsrat die Regierung Walloniens daran, dass sie eine große Verantwortung für das Waffenmanagementsystem in Belgien trägt. Indem die belgische Regierung nach den ersten Appellen gegen die Ausfuhren nach Libyen im Jahr 2011 eine abwartende Haltung einnimmt und dann das Dekret, das in diesem Fall erlassen wurde, nicht umsetzt und den föderalen Beschluss ignoriert, der die Umsetzung eines Waffenembargos für Saudi-Arabien fordert, trägt sie unter anderem auch zu einem erhöhten Risiko für diese Industrie bei.

Eine Chance, keine Niederlage

Als 100%iger Aktionär der FN Herstal liegt es in der Macht und ist es die Pflicht der Regierung, dafür zu sorgen, dass dieses Unternehmen nicht von Märkten abhängig ist, die (von der Regierung selbst) als "sehr sensibel" bezeichnet werden. Sie ist damit für die Schwächung dieses Sektors verantwortlich, denn die Problematik solcher Exportziele ist seit langem bekannt. Wenn die Regierung nichts tut, trifft sie eine Entscheidung, die weitreichende Folgen für die Beschäftigten in diesem Sektor haben könnte.

Der Beschluss des Staatsrates sollte nicht als eine Niederlage für die Regierung Walloniens betrachtet werden, sondern vielmehr als eine Gelegenheit für die Behörden, den 'Gemeinsamen Standpunkt' der EU einzuhalten und damit die Einhaltung dieses 'Gemeinsamen Standpunkts' durch andere Länder sicherzustellen, um eine Einigung über die Umsetzung eines Waffenembargos für Saudi-Arabien zu erzielen. Dies wäre auch ein starkes Signal für die anderen EU-Mitgliedstaaten.

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