Am 22. Januar hob das Bezirksgericht Tartu (Estland) das Urteil eines Amtsgerichts auf und bewilligte den Antrag eines lesbischen Paares auf Adoption. Das untere Gericht, das Landgericht von Tartu, lag falsch, als es dem Paar die Adoption in der Familie verweigerte, obwohl die beiden Frauen ihre Partnerschaft registriert und das Kind seit der Geburt als Familie aufgezogen hatten.
"Ein Kind hat das Recht, sich sicher und geborgen zu fühlen, zusammen mit liebenden Eltern - auch im rechtlichen Sinne", sagte Kelly Grossthal, die Gleichbehandlungsexpertin des Estnischen Menschenrechtszentrums (EHRC). "Das Kreisgericht Tartu weist darauf hin, dass die Adoption in der Familie nicht unbegründet oder auf Voreingenommenheit beruhend verweigert werden sollte. Gerichtsverfahren sollten niemals unbegründet so schmerzhaft sein, wie die Entscheidung dieses Landgerichts."
Mängel im Gerichtsverfahren
Das Landgericht hat die wichtigen Faktoren in diesem Fall nicht richtig eingeschätzt und erheblich gegen das Verfahrensrecht verstoßen, so dass keine andere Möglichkeit blieb, als Berufung einzulegen", erklärte Kalle-Kaspar Sepper, der Rechtsanwalt der Anwaltskanzlei Sirel & Partner, der die Familie vor Gericht vertrat.
Unterstützt wurde die Adoption auch durch die positive Familienbewertung des Sozialversicherungsamtes, aus der hervorgeht, dass die Familie alles bieten kann, was für das Wohlergehen und die Entwicklung des Kindes notwendig ist.
Das Kind an die erste Stelle setzen
Das Kreisgericht bezeichnete die Entscheidung des Landgerichts als im Wesentlichen ungerechtfertigt, sie habe hauptsächlich Verweise auf Rechtsakte ohne Analyse beinhaltet, obwohl ein Gericht die Pflicht habe, seine Entscheidungen zu rechtfertigen. Das Kreisgericht stellte ferner fest, dass im Zusammenhang mit der Adoption, die Anrede eines Elternteils als Mutter oder Vater keine Bedeutung hat. Wie auch immer Familienmitglieder beschließen, einander innerhalb einer Familie anzusprechen, sollte, entsprechend dem Recht auf ein Privat- und Familienleben, von jedem Familienmitglied unabhängig entschieden werden können.
Das höhere Gericht bekräftigte auch, dass bei jeder Adoption das Wohl des Kindes im Vordergrund stehen muss, was bedeutet, dass der Adoptivelternteil und die betreffende Familie, ihre persönlichen Eigenschaften, Fähigkeiten und der Wille, ein Elternteil zu sein, berücksichtigt werden müssen.
Ein auf Voreingenommenheit basierendes Urteil
EHRC-Exekutivdirektor Kari Käsper bemerkte: "In diesem Gerichtsverfahren wurde deutlich, dass mangelnde Durchsetzung des Partnerschaftsgesetzes Situationen schafft, in denen Urteile auf Voreingenommenheit beruhen können, anstatt auf der Anwendung des Gesetzes. Rechtssicherheit ist vor allem im Interesse der Kinder."
Das dieser Fall vor Gericht gebracht werden konnte ist vor allem den freundlichen Unterstützerinnen und Unterstützern des Estnischen Menschenrechtszentrums und der ehrenamtlichen Arbeit der Anwaltskanzlei Sirel & Partners zu verdanken.