Estnischen NGOs und Experten kritisieren das von Bevölkerungsministerin Riina Solman und dem estnischen Innenministerium vorgeschlagene neue Namensgesetz. Eine ganze Reihe von Organisationen haben in den letzten Wochen darauf hingewiesen, dass der Gesetzentwurf verfassungswidrig ist. Dazu gehören neben dem Estonian Human Rights Centre, der Kommissarin für Gleichstellung und Gleichbehandlung und der Estonian LGBT Union auch das estnische Sozialministerium.
Gesetzentwurf ignoriert Rechte gleichgeschlechtlicher Paare
Das Sozialministerium bemängelt, dass der Vorschlag die Situation gleichgeschlechtlicher Paare und damit auch das Gesetzt über eingetragene Lebensgemeinschaften ignoriert. Der Entwurf enthält den Vorschlag, Menschen in gleichgeschlechtlichen Beziehungen das Recht zu vorzuenthalten, den Nachnamen ihres Partners zu tragen. Das Ministerium wies auch darauf hin, dass das Gesetz geschlechtsneutrale Namen verbieten soll, obwohl es mehrere estnische Vornamen gibt, die als geschlechtsneutral anerkannt sind. Nach Angaben des Ministeriums sollte der vorgeschlagene Gesetzentwurf analysiert werden, um sicherzustellen, dass er mit den Grundsätzen der Entwicklung der Geschlechtergleichstellung konform ist.
Der Gesetzentwurf widerspricht dem Urteil des Obersten Gerichtshofs
Das estnische Menschenrechtszentrum erklärte, dass in demokratischen Gesellschaften die Identität einer Person, einschließlich ihrer nationalen oder religiösen Zugehörigkeit, ihres Geschlechts oder ihrer sexuellen Identität und anderer Teile ihrer Identität, in erster Linie vom Einzelnen definiert wird, wobei die Interessen der Gesellschaft und des Staates berücksichtigt werden. Das bedeutet, dass die Regelung von Namen von den Menschenrechten geleitet werden sollte, einschließlich des Rechts auf einen Namen, des Rechts auf Identität und des Rechts auf Achtung des Privat- und Familienlebens. Das Zentrum hält den aktuellen Entwurf des Namensgesetzes für verfassungswidrig, da es Menschen, die in eingetragenen Partnerschaften leben, verbieten würde, den Nachnamen ihres Partners anzunehmen. Damit würde das Gesetz den jüngsten Urteilen des Obersten Gerichtshofs widersprechen, wonach gleichgeschlechtliche Paare durch das Grundrecht auf Familienleben geschützt sind. Das Zentrum argumentiert, im vorliegenden Fall sei die unterschiedliche Behandlung von eingetragenen Partnern und Ehepartnern nicht zu rechtfertigen. Die Frage, ob ein Name "geschlechtsuntauglich" ist, basiert auf einem längst überholten Ansatz und schränkt die Menschenrechte unverhältnismäßig stark ein. Die Begründung, der Vorname einer Person solle immer und ohne Ausnahme ihr Geschlecht angeben, ist völlig unangebracht und verstößt gegen die Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten. Auch das Verbot der Namensänderung von verurteilten Straftätern ist nicht nachvollziehbar und unverhältnismäßig.
Ministerin weist Kritik zurück
Riina Solman, die Ministerin, die dem Innenministerium den Entwurf des Namensgesetzes vorgelegt hat, reagierte überrascht auf diese Kommentare. Sie sagte, die Behauptungen der Medien über den Gesetzentwurf seien unbegründet. "Das vorgeschlagene Namensgesetz schikaniert niemanden. Familiennamen sind eine Familientradition, die die Zugehörigkeit zu einem Kreis von Verwandten und Familien zeigt. Längerfristig verschwimmen die Grenzen zwischen den Familien, wenn die wahllose Übernahme von Familiennamen erlaubt ist", sagte sie.
Auch der Justizkanzler und die estnische LGBT-Union haben sich in die Diskussionen über den Gesetzentwurf eingemischt und auf die gravierenden Mängel in Bezug auf die Rechte von Minderheiten (LGBTI und gleichgeschlechtliche Paare) und die Gleichstellung der Geschlechter hingewiesen.