28. Juni 2021
Sehr geehrte Abgeordnete des Europäischen Parlaments,
als eine Gruppe von zivilgesellschaftlichen Organisationen, die sich für Grundrechte, demokratische Werte und Verbraucherschutz einsetzen, begrüßen wir den Digital Markets Act als einen ersten Schritt, um den Besonderheiten digitaler Märkte und dem damit verbundnen schädlichen Verhalten zu begegnen, welches dazu geführt hat, dass eine Handvoll Unternehmen wichtige Dienste in der digitalen Wirtschaft kontrolliert.
Doch obwohl er sicherlich ein guter Anfang ist, schafft es der Vorschlag der Europäischen Kommission nicht, dringend benötigte Regeln aufzustellen, die den Nutzern mehr Rechte einräumen. Dies würde den Weg für fairere und wettbewerbsfähigere digitale Märkte ebnen, die derzeit von Gatekeepern (Torwächtern) kontrolliert werden.
Das Europäische Parlament hat die einmalige Chance, den Digital Markets Act in diesen wichtigen Bereichen zu stärken:
1. Hinzufügen einer Interoperabilitätsverpflichtung für zentrale Plattformdienste, wie soziale Netzwerke und Instant Messaging
Interoperabilität ist ein Schlüsselinstrument, um digitale Märkte dynamischer und innovativer zu machen, denn sie hilft, die Netzwerkeffekte zu durchbrechen, die dazu führen, dass einige wenige Gatekeeper die Nutzerbasis dominieren und trägt so dazu bei, dass konkurrierende Alternativen entstehen, sowohl innerhalb einzelner als auch zwischen verschiedenen Plattformen. Dies wiederum gibt den Nutzerinnen sinnvolle Alternativen, wenn es darum geht, zu entscheiden, welche Online-Dienste sie nutzen wollen. Besonders wichtig ist, dass die Interoperabilität den Weg bereitet für alternative Dienste, die auf einer Vielzahl von Geschäftsmodellen basieren, darunter auch solche, die die Rechte besser respektieren.
Der DMA-Vorschlag in Artikel 6(1)(f) sieht Interoperabilität zwar für Nebendienste vor, das reicht aber nicht. Eine Interoperabilitätsverpflichtung für zentrale Plattformdienste, insbesondere für soziale Netzwerkdienste und Instant Messaging, ist unerlässlich, um Nutzern wieder die Kontrolle über ihre persönlichen Daten und Online-Erfahrungen zu geben.2. Sicherstellen, dass der DMA effektive Durchsetzungsbestimmungen enthält
Der DMA muss, wie derzeit vorgeschlagen, weiterhin auf selbstausführenden Verpflichtungen basieren. Dies ist die Essenz der präventiven Regulierung. Sobald die Gesetzgebenden entschieden haben, welche Verpflichtungen Gatekeeper im Interesse der Gesellschaft einhalten müssen, sollte es keinen Möglichkeit für diese Gatekeeper geben, diese Verpflichtungen zu umgehen. Dies würde die Wirksamkeit des DMA nur verzögern oder untergraben und dem demokratischen Prozess zuwiderlaufen.
Darüber hinaus müssen Verbraucher oder ihre und andere Vertreter der Zivilgesellschaft, sowie andere Dritte das Recht haben, (1) formelle Klagen über Gatekeeper einzureichen, die ihre Verpflichtungen unter dem DMA verletzen; und (2) in Entscheidungsprozessen unter dem DMA (wie unter Artikel 7 und 25 und in Marktuntersuchungen unter Artikel 14-17) gehört zu werden, um Effektivität und Transparenz des Prozesses zu gewährleisten. Die Durchsetzungsbefugnisse der Kommission sollten gestärkt werden, um sicherzustellen, dass die Gatekeeper ihren Verpflichtungen aus dem DMA schnell und effektiv nachkommen.
3. Stärkung der Maßnahmen gegen das Umgehen und ausdrückliches Verbot des Einsatzes von Dark Patterns
Artikel 11 zur Umgehungsbekämpfung (anti-circumvention) sollte ein klares Verbot des Einsatzes von Dark Patterns und anderer Techniken für Benutzeroberflächen enthalten, die den Endnutzerinnen in einer nicht neutralen Art und Weise Wahlmöglichkeiten präsentieren oder anderweitig ihre Entscheidungsfindung untergraben, um die Wirksamkeit der Artikel 5 und 6 zu unterlaufen.
4. Die Position der Endnutzerinnen stärkenDerzeit konzentriert sich der DMA auf die Beziehung zwischen Gatekeepern und Business-Usern und schenkt der Beziehung zwischen Gatekeepern und Endnutzerinnen nicht genügend Aufmerksamkeit. Ein Paradebeispiel dafür ist Artikel 10(2)(a), eine der zukunftssichernden Bestimmungen im DMA, der die Möglichkeit, die Praxis eines Gatekeepers als unlauter zu betrachten, auf Situationen beschränkt, in denen "ein Ungleichgewicht von Rechten und Pflichten der gewerblichen Nutzer besteht und der Gatekeeper einen Vorteil von den gewerblichen Nutzern erlangt, der in keinem Verhältnis zu der Dienstleistung steht, die der Gatekeeper für die gewerblichen Nutzer erbringt."
Dies ignoriert völlig das Ungleichgewicht der Rechte und Pflichten zwischen Gatekeepern und Endnutzerinnen, die einer potenziellen Ausbeutung durch neue Arten von Gatekeeper-Praktiken ausgesetzt sind. Um dieses Problem zu adressieren, schlagen wir vor, dass die Zukunftssicherung in Artikel 10(2)(a) explizit auch das Ungleichgewicht der Rechte und Pflichten gegenüber Endnutzerinnen abdeckt.
Wir danken Ihnen, dass Sie diese Überlegungen in den laufenden Diskussionen berücksichtigen und stehen Ihnen weiterhin zur Verfügung, um diese politischen Empfehlungen weiter auszuarbeiten.
Hochachtungsvoll:
Amnesty International
ARTICLE19
BEUC – The European Consumer Organisation
Bits of Freedom
Centrum Cyfrowe
Civil Liberties Union for Europe (Liberties)
Corporate Europe Observatory
Digital Courage
Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V.
Electronic Frontier Foundation
European Digital Rights (EDRi)
Homo Digitalis
LobbyControl
Open Society European Policy Institute
Panoptykon Foundation
Privacy International