Heimatvereine fordern Disziplinierung des blasphemischen Autors
In seinem postmodernen Roman Žali ("Die Grünen") beschreibt der Autor litauische Freiheitskämpfern in verschiedenen häuslichen Alltagssituationen, wobei es auch zu einigen humorvollen Begebenheiten kommt. Diese postmoderne Darstellung der Partisanen löste den Zorn von Organisationen aus, die sich für den Erhalt des historischen Erbes Litauens einsetzen. Als der Autor des Buches, Marius Ivaškevičius, 2018 mit dem litauischen Nationalen Kultur- und Kunstpreis ausgezeichnet wurde, forderten diese Organisationen die Staatsanwaltschaft auf, Vorermittlungen einzuleiten. Sie warfen dem Autor Unterstützung und Verleugnung oder Verharmlosung internationaler, sowjetischer und nationalsozialistischer Verbrechen gegen die Republik Litauen und ihr Volk sowie die Beleidigung des Gedenkens an die Verstorbenen vor.
Die Staatsanwaltschaft lehnt ab
Die Staatsanwaltschaft lehnte diesen Antrag mit der Begründung ab, dass die Meinungsfreiheit eine der Grundlagen sei, auf denen jede Demokratie beruhe und dass das Strafrecht nur gegen literarische Werke angewandt werden könne, die den nationalen, rassischen, religiösen oder sozialen Hass fördern, Gewalt und Diskriminierung anregen sollen, in Fällen von Verleumdung und vorsätzlicher Fehlinformation, oder wenn es notwendig sei, Leben, Privatsphäre, Anstand oder die Verfassungsrechtlich Ordnung zu schützen. Gegen diese Entscheidung gingen die Organisationen vor dem Landgericht Vilnius in Berufung.
Richter weisen Berufung zurück
Die Berufung wurde von einer Jury abgelehnt, die feststellte, dass eine Demokratie Autoren in ihrer Phantasie und ihrem künstlerischen Ausdruck Freiheiten einräumen sollte und dass Schriftsteller das Recht haben, ihre Meinung zu allen Themen zu äußern, auch wenn diese besonders sensibel seien.
Der Gerichtshof stützte sich auch auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des litauischen Verfassungsgerichtshofs und entschied, dass die Verfolgung von Schriftstellern für literarische Werke das Markenzeichen totalitärer Staaten und nicht von Demokratien seien. Sie passe nicht zu der Position des Strafrechts als ultima ratio - einer letzten Instanz. Daher sei jede staatliche Verfolgung eine unangemessene Antwort auf ein literarisches Werk, die Kreativität des Autors und die Meinungsfreiheit.
Schließlich stimmte das Gericht den Klägern nicht zu, dass Ivaškevičius die Idee des Widerstands, der für Litauen sehr wichtig war, herabsetzte. Jede Verfolgung des Schriftstellers für sein Werk würde ganz im Gegenteil, den Idealen eines freien Litauen zuwiderlaufen, für das die Partisanen gekämpft hätten.
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