Das litauische Parlament stimmte am 11. Juli einstimmig einer Abschaffung der Privatklage in allen Fällen, einschließlich sexueller Belästigung, zu. Früher mussten Opfer selbst Beweise sammeln und die Schuld beweisen. Von nun an genügt es für die Opfer, die Klage beispielsweise bei der Polizei zu registrieren, und die Beamten werden die Ermittlungen ausführen. In Estland und Lettland wurde die Privatklage bereits im Jahr 2010 abgeschafft.