Eine Ladung Zigaretten im Wert von 42.000 Euro Eine Auto-Verfolgungsjagd irgendwo im Wald. Das Leben eines Achtzehnjährigen durch die Kugeln eines Beamten ausgelöscht. Die Geschichte dieses tödlichen Zwischenfalls im Kampf gegen Schmuggler provozierte eine heftige Debatte in der litauischen Öffentlichkeit über die Methoden der Grenzbeamten des Landes und ihren unangemessenen Einsatz von Gewalt.
Der Fahrer des mit Schmuggelgut beladenen Peugeot 607, der von Weißrussland nach Litauen unterwegs war, ignorierte die Aufforderung der Grenzer anzuhalten. Nachdem sie Warnschüsse in die Luft abgegeben hatten versuchten die Grenzer einig Schüsse auf die Reifen abzufeuern. Unglücklicherweise trafen sie den jungen Fahrer, der seinen Wunden erlag.
Verstörende Muster
Das ist nicht das erste Mal, dass der unangemessen Einsatz von Gewalt durch litauische Sicherheitsbehörden in Frage gestellt wurde. Litauen hat schon einmal einen ähnlichen Fall vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verloren. Die Fakten dieses Falles, 'Juozaitienė and Bikulčius v. Lithuania', waren denen des vorliegenden Falles sehr ähnlich: Zwei junge Passagiere eines fliehenden Fahrzeugs, dass jedenfalls keine direkte Bedrohung darstellte, wurden von Beamten erschossen. Der Staat sah sich nicht genötigt, eine gründliche Untersuchung der Todesfälle durchzuführen oder die für den Tod der beiden jungen Männer verantwortlichen Beamten zu belangen.
"Es ist nicht zu rechtfertigen, auch nicht unter Umständen, in denen es keine Möglichkeit gibt den Flüchtigen ohne den Einsatz von Gewalt zu stoppen”, meinte eine Repräsentantin der Litauischen Regierung gegenüber dem EGMR in Bezug auf den Fall. Ihrer Meinung nach etabliert das Fallrecht des EGMR keine Notwendigkeit wenn bekannt ist, dass die festzuhaltende Person keine Gefahr für Leib und Leben darstellt oder wenn er oder sie nicht eines sehr schweren Verbrechens verdächtigt wird.
Öffentliche Kommentare
"Der Einsatz der Waffe war übertrieben. Ich denke eine sehr gründliche Untersuchung muss gestartet werden in Bezug auf die Verantwortlichkeit und die Unfähigkeit seine Pflicht ordentlich zu erfüllen”, sagte Litauens Präsidentin Dalia Grybauskaitė, die sich heftige Kritik gefallen lassen musste weil sie vor Abschluss der Untersuchung öffentlich Schlussfolgerungen zog.
Kommentare von offizieller Seite, die die Unschuldsvermutung verletzten, führten dazu, dass Litauen 2002 den Fall 'Butkevičius v. Lithuania' verlor, in dem der Umgang mit einen früheren Parlamentarier unter Korruptionsverdacht als Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren gewertet wurde.
Es sieht so aus als drohe Litauens Sicherheitsbehörden eine harte Ermittlungsphase während die Gerichte mit einem schwierigen und weitreichenden Fall konfrontiert werden, der zweifellos zahlreiche komplizierte Fragen aufwerfen wird - sowohl was den Einsatz tödlicher Gewalt angeht als auch die mögliche Verletzung der Unschuldsvermutung.