Technologie & Rechte

Kann Litauen die Apathie in Transgender-Fragen überwinden?

Litauen sperrt sich, wenn es um die Umsetzung des rechtlichen Schutzes von Transgender Menschen geht, dies sei, so verkündete ein Politiker stolz, keine Priorität.

by Human Rights Monitoring Institute

Ein Jahrzehnt ist vergangen, seit der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) sein Urteil im Fall L v. Lithuania, gefällt hat, aber in dieser Zeit wurde nichts getan, um die Rechte und die Würde der Transgender Menschen in Litauen zu schützen.

Kein Zugang zur Behandlung

Nach Natalija Bitiukova, der stellvertretenden Direktorin des Human Rights Monitoring Institute, haben Transgender, die ihr Geschlecht ändern wollen, noch keinen Zugang zu der erforderlichen Behandlung in Litauen, einschließlich hormoneller Behandlung, Genitalverminderung und sogar allgemeiner Chirurgie. Es fehlt eine gesetzliche Regelung für diese Verfahren.

Während das Recht, sein Geschlecht zu ändern, 2002 in das Bürgerliche Gesetzbuch aufgenommen wurde, gab es keine Eile, das Gesetz über die Geschlechtsumwandlung zu verabschieden. Im Jahr 2007 verpflichtete der EGMR den Staat, diese Rechtslücke zu schließen.

Leider ist das Gesetz über die Geschlechtsumwandlung noch nicht verabschiedet worden und das Verfahren bleibt unreguliert. Gegenwärtig ist weder die gesetzliche noch die praktische Möglichkeit eines solchen Verfahrens in Litauen gegeben.

Lithuania has been in no hurry to implement legal changes required by the Strasbourg court. (Image: Carla Lewis, flickr.com)

Litauen hat es nicht geschafft, gesetzliche Änderungen durchzuführen, die das Straßburger Gericht verlangt. (Bild: Carla Lewis, flickr.com)

Der lange Weg zum Ändern eines Ausweises

Menschen, die ihr Geschlecht im Ausland ändern, stehen vor Hindernissen, wenn sie versuchen, zu Hause neue Papiere zu bekommen.

Darüber hinaus sollte es möglich sein, eine Geschlechtsveränderung zu registrieren, ohne eine Geschlechtsumwandlungsbehandlung durchzuführen. Es wird angenommen, dass es in Litauen etwa 200 Transgender gibt, von denen sich nur etwa 50 eine medizinische Behandlung wünschen.

In ihrem Urteil vom 6. April im Fall A.P., Garcon and Nicot v. France, stellte der EGMR fest, dass jede Anforderung, eine Geschlechtsumwandlungsbehandlung durchzuführen, um das Geschlecht gesetzlich zu ändern, gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt.

Um einen neuen Ausweis zu bekommen, müssen die Transgender in Litauen vor Gericht gehen. Zum Beispiel hat am 10. April das Stadtgericht Vilnius das Zivilamt beauftragt, die Geschlechtsveränderung einer Person, die die Geschlechtsumwandlung teilweise abgeschlossen hatte, offiziell zu registrieren.

Nach Bitiukova, ist die aktuelle Situation, in der sich Menschen einer Geschlechtsumwandlungsbehandlung im Ausland unterziehen, aber dann nicht in der Lage sind , ihre Dokumente bei der Rückkehr nach Hause einfach anpassen zu lassen, ungerecht. In solchen Fällen vergeben die litauischen Gerichte oft auch Schadenersatz für nicht-materiellen Verlust.

Das derzeitige System zur Anpassung von persönlichen Unterlagen und Dokumenten erfüllt auch keine internationalen Standards, da es nicht zugänglich, schnell oder transparent ist.

Transgender genießt keine Priorität

In diesem März zeigte die Regierung schließlich Initiative, indem sie das Ministerium für Gesundheit und das Justizministerium anwies, Gesetze zu erlassen, die eine Geschlechtsumwandlung ermöglichen würden.

Laut Ministerpräsident Saulius Skvernelis kann die Regierung die langjährigen Beschwerden von internationalen Institutionen nicht mehr ignorieren, was die wiederholte Verletzung von Transgenderrechten betrifft.

Leider scheinen sich die Ministerien Zeit zu lassen. Der Minister für Gesundheit, Aurelijus Veryga, behauptete zunächst, dass er nicht ganz verstand, was die Regierung ihm aufgetragen hätte und dass es nicht klar sei, welche spezifische Gesetzgebung erforderlich wäre. Doch nach Treffen und Gesprächen mit lokalen LGBTI * und Menschenrechtsorganisationen scheint der Minister seine Meinung geändert zu haben, und stimmte zu, dass zumindest einige der Verfahren geregelt werden sollten.

Gleichzeitig scheint sich Agnė Širinskienė, die Vorsitzende des parlamentarischen Ausschusses für Gesundheit, die Probleme der Transgender zu bewusst zu ignorieren. Sie sagte, diese Frage sei keine Priorität für das Gesundheitssystem.

Es scheint, dass die überwiegende Mehrheit der Politiker und Institutionen immer noch die Leiden der Transgender-Personen mit deutlicher Gleichgültigkeit behandeln oder versuchen, das Problem insgesamt zu ignorieren.

Hoffen wir aber, daß die Entschlossenheit von Herrn Skvernelis ausreichen wird, um die Apathie zu durchbrechen.

Angaben der HRMI, lrt.lt, lgl.lt
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