Die litauischen Behörden sammeln immer noch in großem Stil personenbezogene Daten, obwohl die EU-Richtlinie, die diese Maßnahmen erforderte, vor mehr als zwei Jahren verworfen wurde.
Das Human Rights Monitoring Institute, eine in Litauen tätige NGO, hat das Justizministerium aufgefordert, zu beurteilen, ob das Gesetz, das eine Massenerhebung personenbezogener Daten erfordert, selbst rechtmäßig ist.
Vorratsdatenspeicherung nach EU-Richtlinie
Als Reaktion auf die Terrorangriffe von 2005 in London hat die EU im Jahr 2006 die Richtlinie über die Speicherung von Daten als Instrument zur Bekämpfung der schweren Kriminalität und des Terrorismus verabschiedet.
Die Richtlinie verpflichtete die Mitgliedstaaten, die Daten der Nutzer elektronischer Kommunikationsmittel zu sammeln. Daraufhin mussten alle Service Provider in der EU Daten darüber sammeln, wen die EU-Bürger angerufen haben, welche Webseiten sie besuchten, wie lange die einzelnen Verbindungen dauerten, sowie Daten, die den Standort bei mobilen Verbindungen enthielten. Diese Informationen mussten für bis zu zwei Jahre aufbewahrt werden und auf Antrag den Strafverfolgungsbehörden zur Verfügung gestellt werden.
In Litauen wurden die Bestimmungen dieser Richtlinie im Jahr 2008 in das Gesetz über elektronische Kommunikation umgesetzt, indem Dienstleister verpflichtet wurden, die Verkehrs- und Standortdaten der Nutzer sechs Monate lang zu speichern.
Massenerfassung von Daten verletzt Rechte
Im Jahr 2014 hat der Europäische Gerichtshof, nachdem er Entscheidungen von den Gerichten Irlands und Österreichs geprüft hatte, die Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung verworfen. Das Gericht betonte, dass die Daten, die nach dieser Richtlinie aufbewahrt wurden, genaue Angaben über das Privatleben der Menschen enthielten: ihren Wohnort, tägliche Gewohnheiten und Aktivitäten, tägliche Bewegungen, soziale Beziehungen und Kreise. Dem Gericht zufolge beeinträchtigte dies das Recht auf Privatsphäre und den Datenschutz fast aller Bürger Europas auf unangemessene Weise.
Das Gericht bekräftigte seine Position im Jahr 2016 durch die Bestätigung, dass nationale Gesetze, die entsprechende Anforderungen vorschreiben, ebenfalls rechtswidrig sind.
Litauische Gesetze müssen überprüft werden
Trotz dieser Urteile haben sich die Bestimmungen des Gesetzes über elektronische Kommunikation, die die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung umsetzen sollten, kaum geändert. Zwar wurde im Jahr 2011 jeder Hinweis auf die Richtlinie stillschweigend entfernt, aber die umgesetzten Bestimmungen wurden nicht geändert. Die Anforderung, die personenbezogenen Daten der Nutzer für sechs Monate zu sammeln und zu speichern, ist noch in Kraft.
Die Verfassung der Republik Litauen verbietet die Erhebung von Informationen über das Privatleben einer Person ohne gerichtliche Genehmigung. Da die Richtlinie auch nicht mehr in Kraft ist, gibt es ernsthafte Zweifel, ob es rechtmäßig ist, die Massenerhebung der Daten der Einwohner Litauens fortzusetzen.