Das litauische Parlament hat eine Verfassungsänderung abgelehnt, die Einzelpersonen das Recht zur Anrufung des Verfassungsgerichts gewährt hätte. Mit dem Änderungsantrag wäre die Liste möglicher Kläger, die sich direkt an den Gerichtshof wenden können, um Bürger und Ombudspersonen erweitert worden. Die Abgeordneten, die gegen den Änderungsantrag gestimmt haben, gaben an dadurch weiteren „Verfassungs-Aktivismus " verhindern zu wollen.