Ein Gericht in Madrid hat geurteilt, dass der Gesundheitsrat der Stadt ein lesbisches Paar wegen sexueller Orientierung diskriminiert hat. Eine der Frauen erhielt eine Behandlung zur künstlichen Befruchtung, die abgebrochen wurde aufgrund einer Anordnung des Ministeriums von November 2014, durch die alleinstehende und lesbische Frauen von dieser Behandlung ausgeschlossen werden. Infolge des Urteils wird Madrid jeder Frau die sie anfordert diese Behandlung anbieten, aber die ursprüngliche Anordnung muss immer noch aufgehoben werden, damit sie nicht in anderen Gemeinden angewandt werden kann.