Jedes Jahr wird eine große Anzahl von Rechtsstreitigkeiten außergerichtlich beigelegt. Dabei handelt die Staatsanwaltschaft mit einer Partei, die einen Rechtsbruch begangen hat, einen Vergleich aus. Große Unternehmen können sich auch hinter verschlossenen Türen, in sogenannten Megavergleichen, mit Staatsanwälten einigen. Nach Ansicht der Justiz muss diese Praxis so schnell wie möglich gestoppt werden. Aber warum?
Drei Fragen zu Megavergleichen:
Wo liegt das Problem bei Megavergleichen?
Die Fälle werden nicht von einem Richter entschieden. In den Niederlanden müssen sich alle an das Gesetz halten. Wenn jemand eines Verbrechens verdächtigt wird, muss ein Richter feststellen, ob er schuldig ist und wenn ja, wie seine Strafe aussehen soll. Dies findet öffentlich statt, damit die Gesellschaft sehen kann, was die Folgen kriminellen Verhaltens sind.
Die Öffentlichkeit sollte Vertrauen in die Tatsache haben, dass Täter, wenn sie gegen das Gesetz verstoßen, einem ordentlichen Rechtsverfahren unterliegen. Dazu gehören polizeiliche Ermittlungen, Strafverfolgung und gegebenenfalls die Verurteilung vor Gericht. Wenn Richter ins Abseits gedrängt und Vergleiche heimlich geschlossen werden, gibt es keine Transparenz. Das schadet dem Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit.
Behandeln Staatsanwälte Vergleiche nicht professionell?
Staatsanwälte arbeiten bei Vergleichen mit Integrität und Professionalität, aber die Richter müssen in der Lage sein, diese Vereinbarungen auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. In Fällen, die wichtige Auswirkungen auf die Gesellschaft haben, ist es wichtig, dass die Öffentlichkeit in der Lage ist, zu bestimmen welche Maßnahmen ergriffen werden und zu sehen, welche Folgen strafbares Verhalten hat. Das ist nur bedingt möglich, wenn Staatsanwälte sehr große Strafsachen intern mit Transaktionen bearbeiten.
Was muss sich ändern?
Die Staatsanwälte haben mehr Aufgaben übernommen, weil das Strafrechtssystem manchmal langsam ist und die Einleitung von Gerichtsverfahren manchmal lange dauert. Daraufhin hat der Gesetzgeber den Staatsanwälten mehr Autorität gegeben. Doch die Dinge müssen sich jetzt ändern. Anstatt immer mehr Fälle außergerichtlich beizulegen, ist es höchste Zeit, dass das gesamte Strafrechtssystem verbessert wird, so dass eine Ausgrenzung der Strafrichter nicht mehr notwendig ist. Die Bürger haben ein Recht auf ein gut funktionierendes Rechtssystem. Nur dann können die Richter die ihnen durch den Rechtsstaat zugewiesene Rolle erfüllen: angemessen und transparent zu bewerten, zu beurteilen und gegebenenfalls auch zu bestrafen.