Die vorgeschlagenen Änderungen gefährden die Freiheit, Ansichten anzufechten und Behörden zu kritisieren.
Die am 2. Januar vom Kulturausschuss des litauischen Parlaments vorgelegten Änderungsvorschläge für das Gesetzes über die Bereitstellung von Informationen für die Öffentlichkeit gefährden die Freiheit, die Geschichte zu diskutieren und das Recht, die Behörden zu kritisieren. Sie sollen dem Staat weitreichende Befugnisse einräumen, den Medien die Verbreitung bestimmter Informationen zu untersagen. Die Grundlage für diese Veränderungen ist vage, häufig dreht es sich aber um Informationen, die angeblich "gegen die Interessen der nationalen Sicherheit verwendet werden".
Die Änderungsvorschläge zielen darauf ab, die Veröffentlichung von Informationen in den Medien zu verhindern, wenn diese "versuchen, das historische Andenken der Republik Litauen zu verzerren, das Misstrauen und die Unzufriedenheit mit dem Land und seinen Institutionen, dem demokratischen System und/oder dem Militär, fördern, die nationalen und kulturellen Spaltungen ausweiten, die nationale Identität und das bürgerliche Engagement schwächen, die Entschlossenheit der Bürger zur Verteidigung ihres Landes untergraben oder anderweitig die Demokratie, die Wahlen oder das Parteiensystem in einer Weise beeinflussen, die den Interessen der nationalen Sicherheit zuwiderläuft".
Mit der Meinungsfreiheit unvereinbare Gesetzesänderungen
Nach Angaben des Human Rights Monitoring Institute sind die vorgeschlagenen Änderungen mit den in der Verfassung festgelegten Normen für die Meinungsfreiheit unvereinbar. Außerdem verstoßen sie gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. Das angepasste Gesetz würde es den Behörden ermöglichen, die Meinungsfreiheit und die öffentliche Debatte über historische, politische, kulturelle und andere wichtige öffentliche Themen in ungerechtfertigtem Maße einzuschränken. Es würde das Recht auf Kritik an den Behörden einschränken und könnte den Zugang der Öffentlichkeit zu Informationen über politische, sowie andere Fragen von öffentlichem Interesse, verhindern.
Laut HRMI ist "Kritik an staatlichen Behörden immer damit verbunden, Unzufriedenheit mit der Art und Weise, wie sie handeln, oder eben mit bestimmten Handlungen auszudrücken. In einigen Fällen ist sie mit dem Ausdruck des Misstrauens gegenüber diesen Behörden und Dingen wie Inkompetenz, Interessenkonflikten und so weiter verbunden. Die Annahme des vorgeschlagenen allgemeinen Verbots würde eine Situation schaffen, in der jede Kritik, die die staatlichen Behörden negativ bewertet, beschuldigt werden könnte, "Misstrauen und Unzufriedenheit mit Litauen oder seinen Institutionen zu fördern".
Die litauische Verfassung erlaubt ausdrücklich kritische Stimmen.
Die Verfassung sieht ausdrücklich das Recht vor, gegenüber staatlichen Stellen kritisch zu sein und verbietet die Zensur einer solchen Kritik. Die Bedeutung dieses Rechts wurde auch vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte hervorgehoben, der darauf hinwies, dass die Medien in demokratischen Ländern staatliches Handeln oder staatliche Untätigkeit überprüfen können müssen, gerade weil die Öffentlichkeit ihre Institutionen kontrollieren sollte. Darüber hinaus haben nicht nur die Medien das Recht, solche Informationen über politische Themen zu verbreiten, auch die Öffentlichkeit hat das Recht, diese zu erhalten.
In seiner Vorlage an die Ausschüsse des Parlaments empfahl das Institut für Menschenrechtsbeobachtung, die entsprechenden Änderungsanträge vollständig zu streichen.